Definitionen
Was heisst Palliative Care?
pallium ist lateinisch und heisst: Mantel, Umhang
care ist englisch und heisst: Sorge, Aufmerksamkeit, Pflege
palliative care fasst zusammen: einen unheilbar kranken Menschen aufmerksam und sorgfältig wie mit einem schützenden Mantel umhüllen.
Die nachfolgenden Begriffsdefinitionen sind im Rahmen der Ausstellung "Palliative Care – leben bis zuletzt" entstanden und sind Teil der Ausstellungsdokumentation. Mehr dazu erfahren Sie hier unter Ausstellung.
Definitionen
Palliative Care
Die palliative Medizin, Pflege und Begleitung umfasst alle medizinischen Behandlungen und pflegerischen Interventionen sowie die psychische, soziale und spirituelle Unterstützung kranker Menschen, die an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung leiden. Ihr Ziel besteht darin, Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität der bzw. des Kranken und ihrer bzw. seiner Angehörigen zu sichern.
Leistungen im Sinne von Palliative Care
Palliative Care wird in der Zusammenarbeit im und mit dem interdisziplinären, multiprofessionellen Team angeboten. Denn das Ziel besteht darin, körperliches Wohlbefinden der Patienten oder Patientinnen zu erhalten und ihre psychischen Leiden zu lindern. Ebenso ernst werden soziale Sorgen genommen und Patientinnen oder Patienten unterstützt Beziehungen zu leben und ihren persönlichen Glauben auszuüben. Probleme werden frühzeitig und aktiv gesucht, Schmerzen und andere Symptome immer wieder erfasst und angemessen behandelt. Die Behandlungen von Palliative Care werden grundsätzlich nicht in der Absicht ausgeführt, den Tod herbeizuführen. Allerdings werden auch keine Massnahmen getroffen, um das Leben um jeden Preis zu verlängern.
Sterbebegleitung
Sterbebegleitung heisst einem Menschen in seinem letzten Lebensabschnitt beistehen. Ihn nicht alleine lassen, sondern unsere Anteilnahme spüren lassen. Da sein, Spannungen oder auch Stille aushalten, Gespräche anbieten, Wünsche erfüllen.
Sterbebegleitung kann sowohl von Berufspersonen, als auch von Laien übernommen werden. Sie ist ein Teil von Palliative Care.
Sterbehilfe
Allgemeiner, undifferenzierter und vager Begriff, der verwendet wird, um unterschiedliche Massnahmen oder deren Unterlassung bei der Begleitung von Sterbenden zu beschreiben.
Therapeutischer Übereifer
Eine Haltung, die den Einsatz aller diagnostischen und therapeutischen Mittel umfasst, um eine Person am Leben zu erhalten. Auf die momentane, lebensgeschichtliche, klinische, soziale oder kulturelle Situation des Patienten oder der Patientin wird keine Rücksicht genommen.
"Erlaubter Tod"
Das Konzept des "erlaubten Todes" (nach Roy und Rapin 1995) bezieht sich auf die übereinstimmende Haltung von Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegenden, dem Prozess eines natürlichen Todes nicht entgegenzuwirken. Dabei wird alles was ethisch und rechtlich zulässig ist getan, um den Patienten zu ermöglichen, frei von Schmerzen zu sein und in Frieden zu sterben.
Passive Sterbehilfe
Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf die Einleitung lebensverlängernder Massnahmen oder das Absetzen solcher Massnahmen bei Schwerstkranken.
Diese Form der Sterbehilfe ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber als erlaubt angesehen.
Autonome, das heisst kommunikations- und entscheidungsfähige Patienten "helfen" durch ihre Willensäusserung (z.B. in einer Patientenverfügung), den Sterbeprozess nach ihren Wünschen zu gestalten. Bedeutend schwieriger ist es, bei nicht autonomen Patienten, deren Willen man nicht kennt, den Weg zu finden, den sie mutmasslich selbst gewählt hätten.
Diese tatsächlichen oder mutmasslichen Willensäusserungen stehen für Palliative Care Teams im Zentrum aller Überlegungen und Entscheidungen. Alle therapeutischen Massnahmen werden nach ihnen ausgerichtet.
Bei Verzicht auf aktive Massnahmen werden die sorgfältige, liebevolle Grundpflege, die Bekämpfung der Schmerzen und anderer belastender Symptome sowie die individuelle Regelung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr zur Hauptaufgabe.
Ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung/ Freitodbegleitung/assistierter Suizid
Der Freitod von Schwerkranken ist für eine grosse Zahl von gesunden und kranken Menschen eher eine tröstliche Vorstellung als eine wirkliche Handlungsoption. Nur sehr wenige wählen letztlich diesen Weg.
Der Freitod ist keine strafbare Handlung. Nach schweizerischem Recht (anders als in gewissen umliegenden Ländern) ist auch die Freitodhilfe nicht strafbar, wenn sie nicht aus eigennützigen Motiven geleistet wird.
Die Hilfestellungen der Organisationen Exit und Dignitas sind also nicht strafbar.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Suizid – wie jeder "aussergewöhnliche Todesfall" – polizeilich abgeklärt werden muss.
Euthanasie/Aktive Sterbehilfe
Euthanasie, auch direkte aktive Sterbehilfe genannt, ist die Tötung eines Menschen zur Verkürzung seines Leidens. Direkte aktive Sterbehilfe, sowohl auf Wunsch als auch ohne Wunsch des Kranken, ist strafbar (Art. 111, 113, 114 des Strafgesetzbuches).