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Medienschau Februar 2017

Medienschau Februar 2017

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Die Medienschau von palliative zh+sh gibt Einblick in die Berichterstattung zu Palliative Care und verwandten Themen der vergangenen zwei Monate. (Bild: palliative zh+sh)

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Unter dem Titel «Medienschau» bietet palliative zh+sh regelmässig einen (unvollständigen) Überblick über die Berichterstattung in verschiedenen Medien zu Palliative Care und verwandten Themen.

Die Medienschau ist eine Momentaufnahme eines Ausschnittes der öffentlichen Diskussion zum Thema und bietet kurze Zusammenfassungen, zeigt Verknüpfungen auf und soll nicht zuletzt unterhalten und zur weiteren Lektüre der besprochenen Beiträge anregen. Wo vorhanden, werden die Links zu den Beiträgen deshalb in der rechten Spalte aufgelistet.

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03. März 2017 / Medien
Anfang Februar hat in Zürich ein Kongress für pädiatrische Palliative Care stattgefunden, in dessen Rahmen eine neue und grundlegende Studie vorgestellt wurde. Verschiedene Medien nahmen das Thema auf, so zum Beispiel das Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von Schweizer Radio SRF. Die Untersuchung wurde von Eva Bergsträsser, der Leiterin des Kompetenzzentrums Palliative Care am Kinderspital Zürich, und Eva Cignacco von der Universität Basel durchgeführt. Die Resultate zeigen zum Beispiel, dass unheilbar kranke Kinder in vier von fünf Fällen auf der Intensivstation sterben, obwohl sich ihr Tod seit Längerem abzeichnete. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Intensivstation der Ort ist, wo Kinder sterben und Angehörige Abschied nehmen wollen, sondern viel eher zu Hause», sagt Bergsträsser im Interview. Die Onkologin plädiert dafür, dem Thema auf allen Ebenen mehr Gewicht zu schenken, es sei bis anhin sowohl von der Fachwelt als auch von der Politik zu wenig ernst genommen worden. Das Angebot müsse ausgebaut werden. Es gibt bisher nur drei Fachgruppen dafür: je eine in Zürich, St. Gallen und Lausanne. Auch Felix Sennhauser, der medizinische Leiter des Kispi, sieht Nachholbedarf, etwa beim medizinischen Personal. Dieses müsse gezielter in Kommunikation und Beziehungspflege ausgebildet werden, um betroffene Familien besser begleiten zu können. In der Spitzenmedizin dürften Gefühle durchaus Platz haben. «Eine Spitzenmedizin ohne ultimative Begleitungen im Rahmen der Palliative Care ist nur eine halbe Spitzenmedizin.»

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Dass es für Erwachsene glücklicherweise bereits mehr Angebote in der Palliative Care gibt, davon zeugen die Gütesiegel, die immer mal wieder verliehen werden. Im Februar wurde bekannt, dass sowohl das Spital Zollikerberg als auch die Stiftung Amalie Widmer in Horgen das Label erhalten haben. Das Spital unterhält eine eigene spezialisierte Pflegestation, auf der jährlich 180 Patientinnen und Patienten betreut werden. Das oberste Ziel sei deren letzte Lebensphase würdevoll und lebenswert zu gestalten, wird Katja Albrecht, ärztliche Leiterin des Kompetenzzentrums Palliative Care in einer Medienmitteilung des Spitals zitiert.

In der Langzeitpflege-Einrichtung Amalie Widmer in Horgen seien von den Auditorinnen und den Auditoren die sogenannten Alltagsgestalterinnen besonders gelobt worden, schreibt die «Zürichsee-Zeitung». Die Aktivierungsfachfrauen singen, rüsten, kochen und handwerken mit den Bewohnenden. Der Tagesablauf soll dem von früher möglichst ähnlich sein, auch wenn die bleibende Zeit begrenzt ist. Lobenswert sei auch der intensive und offene Umgang mit den Angehörigen. Es gibt im «Widmerheim» zum Beispiel keine Besuchszeiten, sondern das Haus steht Angehörigen jederzeit offen.

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Die ambulante spezialisierte Palliative Care war in den Zürcher Regionalzeitungen im Februar wiederum ein Thema: Die «Zürichsee-Zeitung Bezirk Meilen» erklärt, weshalb in ihrer Region erst eine einzige Gemeinde einen kostendeckenden Vertrag mit einem der mobilen Palliative-Care-Teams abgeschlossen hat. Die fünf Leistungsanbieter hatten vor einem Jahr den Verband SPaC gegründet, um den Zielen des flächendeckenden Angebots und der gesicherten Finanzierung näher zu kommen. Das Spital Männedorf prüfe, selber einen mobilen Dienst aufzubauen, wie der Spital-CEO Stefan Metzker gegenüber der «Zürichsee-Zeitung» sagt. Eine weitere mögliche Lösung sei die Zusammenarbeit mit dem Spital Wetzikon, das ebenfalls über ein mobiles Team verfügt, das die Patientinnen und Patienten auch zu Hause betreut.

«Spezialisierte Palliative Care geht uns alle an, auch wenn wir es erst sehen wollen, wenn wir das Angebot brauchen.»
Jörg Kündig, GPV-Präsident

Im Unterland stecken viele Gemeinden noch in der Verhandlungsphase, schreibt der «Zürcher Unterländer». Der Rümlanger Gemeindepräsident Thomas Hardegger gibt im Artikel bekannt, dass seine Gemeinde einen neuen Vertrag mit Onko Plus eingehen werde. Der Politiker ist im Gemeindepräsidentenverband (GPV) für das Gesundheitsthemen zuständig. Persönlich sei er der Meinung, dass dem Wunsch Betroffener, zu Hause bis zuletzt betreut zu werden, entsprochen werden sollte. Er spüre in der Bevölkerung eine grosse Akzeptanz für die Leistungen der spezialisierten Dienste trotz höherer Pflegekosten.
Der «Landbote» hat Jörg Kündig interviewt, den Präsidenten des GPV. Dieser begründete die immer noch bestehenden weissen Flecken damit, dass «gerade kleinere Gemeinden an den steigenden Gesundheitskosten nagen». Absolut gesehen sei der geforderte Beitrag aber nicht entscheidend. Er empfehle den Gemeinden deshalb nach wie vor, eine kostendeckende Leistungsvereinbarung einzugehen. Die Gemeinden könnten diese Aufgaben selbst nicht lösen. «Die Verfügbarkeit und die Spezialisierung übersteigen die Möglichkeiten einer kleinen Spitex.» Die spezialisierte Palliative Care sei nahe bei den Menschen. «Es geht uns alle an, auch wenn wir es erst sehen wollen, wenn wir das Angebot brauchen.»

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Dem Angebot der freiwilligen Sterbebegleiter widmete die «Aargauer Zeitung» im Februar einen grossen Artikel. Über 150 Freiwillige kümmern sich im Kanton Aargau um Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, und die Kurse in Palliative und Spiritual Care für freiwillige Begleitpersonen, die zwei Mal pro Jahr stattfinden, sind mit je 60 Teilnehmenden gut gefüllt. Die Ausbildung zum Sterbebegleiter sei begehrt. «Die Tätigkeit ist zwar unbezahlt; aber sie ist erfüllend und damit unbezahlbar», sagt Claire Huwyler. Sie koordiniert für die Aargauer Landeskirchen die Einsätze der Sterbebegleiter und vermittelt sie an Angehörige. Die grosse Nachfrage nach dem ehrenamtlichen Engagement begründet sie damit, dass viele Menschen auch zunehmend im eigenen Umfeld mit dem Tod von Angehörigen konfrontiert werden, und man die Möglichkeit schätze, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Es seien immer noch mehrheitlich Frauen, die diese Tätigkeit ausübten. Eine Freiwillige beschreibt in einem eigenen Text ihre Begegnungen mit einem betagten Mann, den sie regelmässig im Altersheim besucht. Dank den Gesprächen mit ihr erinnert er sich an immer mehr Details aus seiner Kindheit in Slowenien. Als ihmdie Freiwillige schliesslich sein Dorf auf Google Maps zeigt, in dem er aufwuchs, ist seine Freude riesig. «Er erkannte einige Häuser wieder, auch den See, in dem er sich das Schwimmen beigebracht hatte.»

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Laut der «Schweiz am Sonntag» startet im Herbst die erste Weiterbildung für Hausärzte, in der sie für die Urteilsabklärung im Zusammenhang mit dem Wunsch nach begleitetem Suizid geschult werden. Entstanden ist das Angebot, das die universitäre Altersmedizin Basel zusammen mit Exit organisiert, weil die Situation zuvor eskalierte: Eine Ärztin am Felix-Platter-Spital war von Gewissensbissen geplagt worden, weil sie für einen Patienten ein positives Attest ausgestellt und ihn somit «in den Tod geschickt» hatte. Das Spital stoppte daraufhin die Abklärungen für Sterbewillige. Sterbehilfeorganisationen drohten mit einer Klage gegen den Kurswechsel. In den Ausbildungen, die zuerst in der Nordwestschweiz lanciert werden, lernen die Allgemeinpraktiker vor allem abzuklären, ob ein Patient urteilsfähig ist.
«Wir Hausärzte arbeiten im Bereich Urteilsabklärung für Sterbehilfe immer in einer Unsicherheitszone.»
Philippe Luchsinger, Präsident Hausärzteverband

Für Exit ist dies ein Schritt hin zu einem grösseren Ziel: «Unsere Vision ist, dass Grundwissen über Suizidhilfe ein integraler Bestandteil der Medizinerausbildung wird», sagt Exit-Vorstandsmitglied Marion Schafroth. Jacqueline Minder, Chefärztin der Winterthurer Alterspsychiatrie, begrüsst die Weiterbildungen zwar, bezweifelt aber, ob ein Hausarzt bei einer beginnenden Demenz den Entscheid alleine fällen könne. Sie fürchtet, dass versteckte psychische Krankheiten übersehen werden. Philippe Luchsinger, Präsident des Hausärzteverbands, befürwortet das neue Angebot: «Wir Hausärzte arbeiten in diesem Bereich immer in einer Unsicherheitszone.»

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Ist das der Segen der Kirche für die Sterbehilfe? Die reformierte Kirche des Kantons Waadt hat als erste Kantonalkirche Empfehlungen veröffentlicht, wie sich Seelsorgende verhalten sollen, wenn ein Ratsuchender den Wunsch nach assistiertem Suizid äussert. Laut der Sendung «Kultur kompakt» von Radio SRF empfiehlt die Waadtländer Kirche, dass Seelsorger Sterbewillige bis zum letzten Atemzug begleiten sollen – auch bei einem Freitod. Bis jetzt hatten sich die Kirchen in dieser Frage zurückgehalten. Ein Kritiker sagt, dass dieser Ratschlag eine falsche Signalwirkung entfalte und suggeriere, dass die Kirche mit Sterbehilfe einverstanden sei. Dabei sei Selbsttötung immer ein gewalttätiger Akt. Eine Befürworterin der neuen Sprachregelung sagt, die Kirche müsse Menschen nicht überzeugen, sondern sie dort begleiten, wo sie selbst stehen.

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Im Februar fand am Landgericht München ein für die Palliativmedizin spannender Zivilprozess statt, der laut der «Zeit online» einen Meilenstein gesetzt hat. Angeklagt war ein Hausarzt, der einen dementen Patienten per Magensonde am Leben hielt. Es lag keine Patientenverfügung vor, und der Sohn lebte zu dieser Zeit im Ausland. Nun wirft dieser dem Hausarzt vor, er habe mit dem Nichtabschalten der künstlichen Ernährung das Leiden seines Vaters verlängert. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in der Höhe von 150’000 Euro. Zwar wurde dieser Anspruch abgewiesen. Dennoch stellte das Gericht einen ärztlichen Behandlungsfehler fest: Für die künstliche Ernährung habe keine Indikation vorgelegen. Der Allgemeinpraktiker hätte die Angehörigen über die Verlängerung des Leidens informieren und die Einschätzung des Krankenwillens einholen müssen. Auch der Schweizer Palliativmediziner Gian Domenico Borasio war als Beobachter an die Verhandlung gereist. Seit der Jahrtausendwende werde die gesellschaftliche Grundhaltung, Leben um jeden Preis zu erhalten, in Gerichtsurteilen immer wieder eingeschränkt, sagt er. Ein Leben müsse würdig und friedlich enden dürfen.

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Das eben besprochene Urteil nahm der deutsche Bundesrichter Thomas Fischer als Anlass für eine Kolumne zum Thema Sterbehilfe in der «Zeit online». Die Reform des Strafgesetzbuchs von Ende 2015 hatte die Debatte um Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem von allen Vorschlägen der restriktivste gewählt wurde. Klarheit brachte dieser aber auch nicht. Fischer schreibt: «Zu unterscheiden ist zwischen Behandlung und Nichtbehandlung, zwischen Suizid und Sterbehilfe, zwischen Hilfe beim und Hilfe zum Sterben, Suizidbeihilfe und Totschlag.» Über all diese Unterscheidungen spannten sich Begriffe, die eher Tabus beschrieben denn rechtlich präzis abgrenzbare Sektoren: «passive», «indirekte», «aktive» Sterbehilfe. Gerade die passive Sterbehilfe beinhalte nämlich auch viele aktive Handlungen wie etwa das Abstellen eines Beatmungsgeräts oder das Entfernen einer Ernährungssonde.

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Dass die Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland Palliativmediziner sogar kriminalisieren kann, ist bekannt. Ein Artikel im «Spiegel» legt jedoch ausführlich dar, auf welche Weise das geschehen kann. Spiegel-Autorin Cornelia Schmergal berichtete von verschiedenen Palliativmedizinern, die mit der Justiz in Konflikt geraten sind oder dies fürchten. Matthias Thöns zum Beispiel geriet in Verdacht, einem Patienten mit einer Nervenkrankheit zu hohe Mengen an Morphium verschrieben zu haben, «obwohl dieser erkennbare Suizidabsichten hatte», so die Staatsanwaltschft. Dabei hatte der Mann dank der Morphintropfen sein Leiden viel länger ertragen.
«Entweder komme ich ins Gefängnis oder in die Hölle.»
Palliativmediziner Matthias Thöns

Er habe zwei Möglichkeiten, sagte Thöns im Spiegel-Artikel: «Entweder ich überlasse Schwerstkranken weiter Medikamente für den Hausgebrauch, so wie ich es als Mediziner für richtig halte. Dann komme ich möglicherweise ins Gefängnis. Oder ich verwehre mich allen Wünschen. Dann komme ich in die Hölle.»
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits 13 Beschwerden gegen das «missglückte Gesetz» eingegangen, schreibt Schmergal. Vier davon stammen von Palliativmedizinern wie Thöns. Den Tod seines Patienten untersuchte die Staatsanwaltschaft im Übrigen wochenlang. Am Ende konnte sie nicht zweifelsfrei klären, ob sich der Mann tatsächlich das Leben genommen oder ob das Morphium den Tod nur beschleunigt hatte. Der Spiegel-Artikel ist online nicht verfügbar.

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Ende Februar hat sich in der Schweiz der Italiener Fabiano Antoniani mit Hilfe von assistiertem Suizid das Leben genommen, schreibt der «Tages-Anzeiger». Der 40-Jährige war als DJ Fabo bekannt. Nach einem Auftritt in einem Mailänder Club erlitt er 2014 einen schweren Autounfall, der ihn gelähmt sowie blind zurückliess. In mehreren Video-Botschaften wandte er sich an die Öffentlichkeit und im Januar auch an den italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella und bat ihn, er möge sich dafür einsetzen, dass sich das Parlament doch endlich beeile mit der Gesetzgebung zu einem sogenannten Biotestament und zu Euthanasie.
DJ Fabo ist zur Symbolfigur geworden für liberale Kräfte in Italien, die sich ein Gesetz wünschten, in der Kranke selber bestimmen können, wenn sie ihrem Leben ein Ende setzen wollten. Die Diskussion in der Abgeordnetenkammer solle laut «Euronews» nun Anfang März stattfinden. Bisher entschieden laut diesem Bericht Richter über einen Behandlungsstopp oder eine palliative Sedation. Die italienische Bevölkerung wünsche sich aber Selbstbestimmung am Lebensende, sagt Filomena Gallo, Sekretärin der Associazione Luca Coscioni. Im Hinblick auf DJ Fabos Schicksal meint sie: «Nie wieder soll ein Kranker ins Ausland reisen müssen, um sein Leben dort zu beenden.» Die katholische Kirche verurteilte Fabos Tat postwendend: «Niemand ist ein Abfallprodukt», sagte Kuriererzbischof Vincenzo Paglia der italienischen Tageszeitung «Corriere della Sera».

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Der Hospiz- und PalliativVerband Deutschland (DHPV) feiert dieses Jahr sein 25-Jahr-Jubiläum. In einem Interview mit der Online-Plattform «katholisch.de» spricht dessen Präsident, der Palliativmediziner Winfried Hardinghaus, über Erreichtes und Herausforderungen der Zukunft. Sie dürften zu Recht drauf stolz sein, dass in Deutschland wieder viel offener über Sterben und Tod gesprochen werde, «und viele Menschen nicht mehr in den Badezimmern und Abstellkammern der Krankenhäuser sterben müssen», sagt er. Im Versorgungsnetz der Hospize und Hospizdienste müssten vor allem in ländlichen Regionen noch Lücken geschlossen werden. Bei stationären Hospizen hingegen sehe er in manchen Ballungsgebieten sogar die Gefahr der Überversorgung. Das liege daran, dass kein Hospizbettenbedarfsplan existiere.
«Manche Heime könnten mehr mit Ärzten oder ambulanten Diensten zusammenarbeiten und solche externen Dienstleister bei Bedarf ins Haus holen.»
Winfried Hardinghaus, Präsident des DHPV

Die Situation in den Heimen sehe er nicht so dramatisch wie manche Kritiker. Auch in Heimen würden Sterbende gut versorgt, so Hardinghaus. «Allerdings könnten manche Einrichtungen noch mehr mit Ärzten oder ambulanten Diensten zusammenarbeiten und solche externen Dienstleister bei Bedarf ins Haus holen.» Die Hospizbewegung ist eine Bürgerbewegung und müsse aufpassen, dass sie nicht ihre Seele verliere und sich nicht vor dem Trend zur Ökonomisierung und Institutionalisierung lähmen lasse. Wie man das schaffen kann? Sie müssten vor allem das ehrenamtliche Element stärken. Deshalb bestehe sein Verband auch darauf, dass die Hospize nicht zu 100 Prozent von den Kassen gefördert werden, sondern nur zu 95 Prozent, so der DHPV-Präsident. Der Rest müsse durch Spenden finanziert werden.

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Ein Zückerchen zum Schluss serviert «Deutschlandradio Kultur». Es berichtete über das Buch «Letzte Lieder» des Journalisten Stefan Weiller. Dieser hatte sich mit sterbenskranken Menschen in Hospizen über Musik unterhalten, die sie ihr Leben lang begleitete. Ein Patient sagt, er habe «Space Oddity» von David Bowie in den 70er-Jahren zum ersten Mal gehört. Als er erkrankte, sei ihm bewusst geworden, dass er selbst eine Art Astronaut sei, gefangen in einer Kapsel, die allmählich den Kontakt zur Erde verliere. Auslöser für das Buchprojekt sei eine heitere Begegnung in einem Hospiz gewesen, sagte Weiller im Radio-Interview. Er machte sich auf die Suche nach Lieblingsliedern von Sterbenden. Musik sei ein wichtiger Teil jeder Biografie. «Popstars, die wir anhimmelten, sind mit unserer Persönlichkeit verflochten. Auch im Sterben darf man bleiben, wer man im Leben war. Sterben ist eine Lebensphase.»
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