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Sterbehilfe rechtlich, ethisch und palliativ betrachtet

Sterbehilfe rechtlich, ethisch und palliativ betrachtet

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Das Gesetz ist nicht eindeutig, aber in der Auslegung herrscht schweizweit ein Konsens. Sterbehilfe kann dennoch Recht, Ethik und Medizin strapazieren, wie ein aktueller Beitrag im «Swiss Medical Forum» beschreibt. (Bild: tarudeone / pixelio.de)

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01. September 2017 / Wissen
Das Thema Sterbehilfe wird breit diskutiert, die Fälle von Suizidbeihilfe nehmen stetig zu. Es sei darum besonders wichtig, «bei der täglichen ärztlichen Arbeit den rechtlichen Rahmen, in dem sich die Sterbehilfe in der Schweiz bewegt, zu kennen und die dahinterliegenden ethischen Prinzipien zu reflektieren», schreibt eine Gruppe von Fachpersonen.
In der aktuellen Ausgabe des «Swiss Medical Forum», das am 30. August erschienen ist, gehen Mediziner_innen dem Thema Sterbehilfe auf den Grund. Dr. med. Karen Nestor unternimmt zusammen mit anderen Autoren, unter ihnen Dr. med. Daniel Büche, unter dem Titel «Hilfe beim Sterben, Hilfe zum Sterben oder Hilfe zum Leben?» eine Klärung der Begriffe der direkt aktiven, der indirekt aktiven sowie der passiven Sterbehilfe und des assistierten Suizids. Der Artikel will Anregungen dazu geben, ethische Problemstellungen zu erkennen und kritisch zu bedenken, und er bezieht dabei paliativmedizinische Überlegungen mit ein. Der Text gibt den persönlichen Standpunkt der Autorin und der Autoren wieder.
«Kein Arzt kann gegen seinen Willen gezwungen werden, Dienstleistungen zur Planung oder Durchführung eines assistierten Suizides zu übernehmen.»

Neben der Frage nach der Strafbarkeit bestimmter Handlungen durch Ärztinnen und Ärzte, diskutiert der Aritkel auch die Ansprüche von Betroffenen an die Mediziner_innen. Auch wenn es unter gewissen Bedingungen Ärtzinnen und Ärzten erlaubt sei, Beihilfe zum Suizid zu leisten, so könne weder jurisitsch noch ethisch ein Anspurch darauf abgeleitet werden. «Kein Arzt kann gegen seinen Willen gezwungen werden, Dienstleistungen zur Planung oder Durchführung eines assistierten Suizides zu übernehmen.» Beim Entscheid über potenziell lebensverlängernde Behandlungen sieht das anders aus. Wenn eine gültige Entscheidung der Patientin oder des Patienten gegen eine solche Behandlung vorliegt, hat sich die Ärztin oder der Arzt daran zu halten.

Stellung beziehen

«Während rechtlich die Abgrenzung zwischen Fremdtötung und Suizidbegleitung klar definiert ist, stellt sich die Situation medizinisch-ethisch deutlich schwieriger dar», so Nestor und Kollegen. Sie betonen, dass Menschen, die zum Suizidwunsch eines anderen Menschen Stellung beziehen, sich bewusst sein sollten, dass sie mit ihrer Stellungnahme eine Wirkung auf den Suizidwunsch des anderen Menschen haben. Kritik richten sie in diesem Zusammenhang insbesondere an die Medien, die in ihrer Berichterstattung über Suizid und Suizidbeihilfe wichtige Grunsätze ausser Acht liessen. «Sowohl die Darstellung des Suizids als auch die Überwindung von Suizidalität haben klar Vorbildfunktion.»
«Die Medizin kann nicht alle Erwartungen an ein gutes Sterben erfüllen.»
Markus Zimmermann

Aber auch die Stigmatisierung von Alter und Gebrechlichkeit wird im Artikel kritisiert. Die Debatte über die Kosten im Gesundheitswesen und die «gleichzeitige Herabwürdigung von Alter und Gebrechlichkeit» berge die Gefahr, dass der Druck auf ältere Menschen steige und sie den assistierten Suizid als Ausweg sähen. «Die Gefahr, dass Sterbehilfe zu einem Instrument der Thanatopolitik in demopgraphisch alternden Gesellschaften wird, die mit dem Druck einhergeht, aus ökonomischen Gründen ‹sterben wollen zu sollen›, ist nicht von der Hand zu weisen.» Man müsse angesichts der demographischen Entwicklung dringend Gegenvorschläge diskutieren für eine nachhaltige Sozialpolitik, welche die Wahrung der Würde altenrnder Menschen und eine neue Kultur der Sorge am Ende des Lebens einschliessen würden.

Im Editorial zum aktuellen Heft schreibt Prof. Dr. theol. Markus Zimmermann über die ambivalenten Erwartungen an die Ärzteschaft bei der Behandlung am Lebensende. Es dränge sich eine «Relativierung der medizinischen Zuständigkeiten im Sterben» auf, schreibt er. «Die Medizin kann nicht alle Erwartungen an ein gutes Sterben erfüllen.»

Vollständige Artikel siehe Links in der Seitenleiste.
Swiss Medical Forum / palliative zh+sh, ei / Bild: tarudeone / www.pixelio.deAchtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster