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Ärzte müssen Voraussetzungen für mögliche Suizidhilfe genau prüfen

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21. März 2012 / Politik
Die Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW nahm kürzlich Stellung zur Durchführung von ärztlicher Suizidhilfe. Die Stellungnahme erfolgte als Reaktion auf Einzelfälle geleisteter Suizidhilfe, die zu Diskussionen geführt hatten. Nämlich stand zur Debatte, ob die Urteilsfähigkeit von Patienten und die Dauerhaftigkeit ihrer Sterbewünsche genügend überprüft worden waren.

Die Kommission beschäftigte sich in der Folge insbesondere mit zwei Fragen:
  • Wie soll ein Arzt vorgehen, der die Urteilsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Wunsch eines Patienten nach Suizidhilfe beurteilt?
  • Was muss ein Arzt beachten, der ein Rezept für das Natrium-Pentobarbital ausstellt?

Die Ethikkommission der SAMW stellt klar, dass es in der Verantwortung eines Arztes/einer Ärztin liege, gewisse Voraussetzungen und Kriterien zu prüfen, bevor er oder sie sich zur Suizidhilfe entscheidet. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
  • Die Erkrankung des Patienten rechtfertigt die Annahme, dass das Lebensende nahe ist.
  • Alternative Möglichkeiten der Hilfestellung wurden erörtert und soweit gewünscht auch eingesetzt.
  • Der Patient ist urteilsfähig, sein Wunsch ist wohlerwogen, ohne äusseren Druck entstanden und dauerhaft. Dies wurde von einer unabhängigen Drittperson überprüft, wobei diese nicht zwingend ein Arzt sein muss. Es muss insbesondere auch ausgeschlossen sein, dass der Suizidwunsch Symptom einer psychischen Erkrankung ist.

Die ausführlichen Kriterien können in der Stellungnahme der Ethikkommission der SAMW nachgelesen werden (siehe Download).

Die Kommission hält daneben fest, dass die gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Grenzen der Suizidhilfe unerlässlich sei.