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Auswirkungen der GRD auf vulnerable Gruppen

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22. Oktober 2013 / Politik
Das Institut Dialog Ethik präsentiert die Ergebnisse der qualitativen Erhebung «Vulnerable Gruppen und DRG». Die Selbstbestimmung von vulnerablen Patienten sei nicht geschwächt worden.

Hausärzte, Spitex und Heime wurden zu den Auswirkungen durch die Einführung von Fallpauschalen mit speziellem Fokus auf vulnerable Patientengruppen befragt. Das Forschungsinstitut gfs Zürich führte die qualitative Erhebung im Auftrag des Instituts Dialog Ethik durch. Nun liegt der Schlussbericht vor. Demzufolge sind die meisten der befragten Personen der Meinung, es funktioniere mit dem neuen System aus Patientensicht gleich gut wie vorher. Die vor der DRG-Einführung geäusserten Befürchtungen haben sich demnach nicht bestätigt. Viele der Befragten zeigten sich erleichtert.

Obwohl die Patientenversorgung auch nach der Einführung der DRG grundsätzlich adäquat sei, lasse die Körperpflege im Spital manchmal zu wünschen übrig, heisst es im Schlussbericht der Studie.

Frühe Spitalentlassungen als Herausforderung

Die Erhebung zeigt ausserdem, dass eine Verschiebung vom stationären in den ambulanten Bereich stattfindet. Einerseits, so die Feststellung, würden Patientinnen und Patienten früher entlassen, andererseits würden sie schneller an ambulante Dienste innerhalb des Spitals übermittelt. Dies könne besonders für ältere Patienten belastend sein, wenn sie für Zusatzabklärungen erneut anreisen müssten. Die frühen Entlassungen aus dem Spital werden denn auch als grösste Herausforderung des neuen Systems empfunden. Dies einerseits, weil das Risiko von Rehospitalisierungen besteht, und andererseits, weil unter Umständen die Anschlusslösung noch nicht genügend gut organisiert ist. Am häufigsten wird aber bemängelt, dass heute die Kosten zuvorderst stehen und somit der soziale Faktor zu kurz kommt.

Die Einführung der DRG hat zu keiner Veränderung in Bezug auf die Selbstbestimmung von vulnerablen Patienten geführt. Viel entscheidender ist in diesem Zusammenhang das neue Erwachsenenschutz-Gesetz. Dieses habe die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung gestärkt, indem Patientenverfügungen ein grösseres Gewicht erhalten.

Weitere Ergebnisse der Erhebung finden sich im Schlussbericht (siehe Download rechts).