palliative zh+sh

Sprunglinks/Accesskeys

Bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht:
Deutsche Charta fordert Nationale Strategie

Bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht:<br>Deutsche Charta fordert Nationale Strategie

Weitere Infos

Portrait

Weitere Infos zum Thema

Dokumente zum Thema

Video zum Thema

19. Oktober 2016 / Politik


Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, erklärt, warum es in Deutschland eine Nationale Strategie für die bedarfsgerechte Begleitung für Menschen am Lebensende braucht. (Quelle: BÄK)
Menschen am Lebensende sollen in ganz Deutschland bedarfsgerechte und für alle zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Und zwar eine Versorgung «mit hoher Qualität, die den Bedürfnissen schwerstkranker und sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden wirklich gerecht wird», wie Prof. Dr. Winfried Hardinghaus vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband sagt. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. DHPV und die Bundesärztekammer BÄK präsentierten diese Woche Handlungsempfehlungen für eine Nationale Strategie, um dieses Ziel zu erreichen.

Versorgung auch finanziell absichern

Mit einer neuen Nationalen Strategie sollen in Deutschland die Bedürfnisse und Rechte schwerstkranker und sterbender Menschen stärker in die politischen Entscheidungsprozesse und die Gesellschaft integriert werden. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der drei Trägerorganisationen des Charta-Prozesses geht es bei der Umsetzung der Charta im Rahmen einer Nationalen Strategie darum, «Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens zu begreifen» und dies im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern. Die Charta war vor einigen Jahren von den drei Organisationen entwickelt worden. Seit 2013 hatten 50 verschiedene «gesundheitspolitisch relevante Institutionen und Organisationen in einem Konsensusprozess mitgewirkt», aus dem die nun präsentierten Handlungsempfehlungen für die Strategie hervorgingen, wie es in der Mitteilung heisst.

«Knapp ein Jahr nach Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes ist es nun dringend geboten, die erforderliche qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenkhäusern, Pflegeeinrichtungen, weiteren Wohnformen und in der häuslichen Umgebung auch finanziell abzusichern», sagte der Präsident der DGP Prof. Dr. Lukas Radbruch anlässlich der Präsentation, die in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Berlin stattfand.
idw