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Belgische Studie: Patient_innen mit psychischen Leiden beantragen häufiger Sterbehilfe

Belgische Studie: Patient_innen mit psychischen Leiden beantragen häufiger Sterbehilfe

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27. August 2015 / Wissen
In Belgien ist die Euthanasie – im Sinne einer «durch den Patienten gewünschten, absichtlichen und kontrollierten Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken durch Medikamente» seit dem Jahr 2002 legal. Gleichzeitig gehört Belgien neben den Niederlanden und Luxemburg zu den einzigen Länder in Europa, in denen psychologische Leiden oder Verzweiflung eine legale und gültige Begründung für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe sind.

Eine im Fachjournal BMJ Open publizierte Studie an psychiatrischen Patienten zeigt nun, dass Menschen mit Depressionen und Persönlichkeitsstörungen eher Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Die Wissenschaftler analysierten dafür Anträge auf Sterbehilfe von insgesamt 100 Patienten_innen – 77 Frauen und 23 Männer – die aufgrund von unerträglichem psychischem Leid gestellt wurden. Die Euthanasieanträge wurden bei 48 Patienten akzeptiert und, laut Studienergebnissen, bei 35 dieser akzeptierten Anträge auch tatsächlich durchgeführt. Die übrigen 13 bewilligten Anfragen wurden abgesagt oder verschoben, da die Patienten angaben, dass ihnen die blosse Möglichkeit zur Sterbehilfe genug «seelischen Frieden» bereiten würde, um erstmal mit dem Leben weiter machen zu können.

Die Autor_innen der Studie meinen, dass ihre Erkenntnisse bei der zukünftigen Entwicklung von Leitlinien für Patienten mit psychischen Erkrankungen in Verbund mit Sterbehilfe behilflich sein könnten. «Beachtet man die zur Zeit heftig geführten ethischen Debatten, ist es unerlässlich solche Leitlinien zu entwerfen und sie in klare und detaillierte Protokolle zu übersetzen, welche dann in der Praxis angewandt werden können», so Dr. Lieve Thienpont vom Universitätskrankenhaus Brüssel.

Weiters fordert sie systematische Vergleiche zwischen Gruppen psychiatrischer und nicht-psychiatrischer Patient_innen: «Hierbei könnte man Risikofaktoren, Ursprünge und Ausmasse des sogenannten untragbaren Leids in beiden Gruppen ausmachen.»
BMJ Open | DOI:10.1136/bmjopen-2014-007454