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Die wichtigsten Antworten für Fachpersonen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfahl zu Beginn der COVID-19-Epidemie in der Schweiz sogenannte FFP2-Schutzmasken für den Nasen-Rachenabstrich. Jetzt nicht mehr. Der Grund: Vorerst war unklar, ob sich das neue Coronavirus wie Masern oder Tuberkulose auch durch die Luft übertragen lässt (Aerosol-Übertragung) oder ob die Übertragung – wie bei der Grippe – via Tröpfchen erfolgt. Mittlerweile gibt es ausreichende wissenschaftliche Evidenz, dass sich das neue Coronavirus über enge Kontakte und Tröpfchen überträgt.

Bei Tröpfchen-Infektion reichen Hygienemasken aus, um zu schützen, wenn bei einem medizinischen Eingriff keine starke Aerosolbildung zu erwarten ist. Nasen-Rachenabstriche sind keine Eingriffe, die mit starker Aerosolbildung einhergehen, daher ist eine Hygienemaske ausreichend. Es ist allerdings eine Schutzbrille erforderlich, weil beim Abstrich Tröpfchen vom Patienten in die Augen des Untersuchers gelangen können. Ausserdem sollten Sie für den Abstrich Handschuhe und einen Schutzkittel anziehen.

FFP2-Masken sind nur dann als Schutz notwendig, wenn bei einem Patient Verdacht auf COVID-19 besteht und bei einem Eingriff eine starke Aerosolbildung zu erwarten ist (zum Beispiel Bronchoskopie, Reanimation, Absaugen mit offenem System, Nicht-invasive Beatmung). (Andreas Weber)

Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich hat ein Video produziert, das zeigt, wie Hausärztinnen und -ärzte in einer normalen Praxis gefahrlos einen Testabstrich durchführen können: vimeo.com/398507868Achtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster