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Glossar

A

Bei Selbsttötung durch ärztliche Beihilfe spricht man von Physician Assisted Suicide (PAS). Das schweizerische Strafrecht belegt die Beihilfe zum Suizid nicht mit einer Strafe, sofern selbstsüchtige Beweggründe fehlen (Artikel 115 des Strafgesetzbuches). Dieser Paragraph wurde allerdings nicht im Hinblick auf die Ärzteschaft verfasst, sondern gilt allgemein.

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat 2004 in den revidierten «Richtlinien zur Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid Stellung genommen.
Ein Arzt oder eine Ärtzin hat die Aufgabe, zu heilen, zu lindern, zu begleiten, aber nicht zu töten oder Beihilfe zum Suizid zu leisten. Ganz im Gegenteil: Er oder sie sollte dafür sorgen, dass ein Wunsch nach Suizid erst gar nicht entsteht.

Deshalb hat die SAMW auch 2004 wiederholt, dass die Beihilfe zum Suizid nicht Teil der ärztlichen Tätigkeit ist, weil sie den Zielen der Medizin widerspricht. Dennoch kann sich im Einzelfall auch ein_e Mediziner_in als Mensch gegenüber einer sterbenden und leidenden betroffenen Person zur Suizidbeihilfe bereit erklären.

Ambulante Hospizdienste begleiten und unterstützen schwerkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine Versorgung zu schaffen, die den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht. Dies ist besonders wichtig, da die meisten Menschen auch bei schwerer Krankheit am liebsten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten – also etwa zuhause oder in stationären Pflegeeinrichtungen.

Manche ambulanten Hospizdienste bestehen vorwiegend aus Pflegefachleuten und Freiwilligen. Andere unterstützen Grundversorger wie Hausärztinnen und -ärzte oder Spitex durch ein multiprofessionelles Team, das spezialisierte Palliative Care bietet.

Der Freitod von Schwerkranken ist für eine grosse Zahl von gesunden und kranken Menschen eher eine tröstliche Vorstellung als eine wirkliche Handlungsoption. Nur sehr wenige wählen letztlich diesen Weg.

Der Freitod ist keine strafbare Handlung. Nach schweizerischem Recht (anders als in gewissen umliegenden Ländern) ist auch die Freitodhilfe nicht strafbar, wenn sie nicht aus eigennützigen Motiven geleistet wird.
Die Hilfestellungen der Organisationen Exit und Dignitas sind also nicht strafbar.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Suizid – wie jeder «aussergewöhnliche Todesfall» – polizeilich abgeklärt werden muss.

B

Beihilfe durch eine Drittperson zum Freitod (Suizid) ist in der Schweiz gemäss Artikel 115 des Strafgesetzbuches straffrei – allerdings nur, wenn eigennützige Motive ausgeschlossen werden können. Beihilfe zum Suizid wird in der Schweiz von Laienorganisationen wie Exit und Dignitas praktiziert.
Bei Selbsttötung durch ärztliche Beihilfe spricht man von Physician-Assisted Suicide (PAS). Die Beihilfe zum Suizid wird von den anderen Formen der Sterbehilfe unterschieden.

Siehe auch: Passive Sterbehilfe, Aktive Sterbehilfe & Indirekt aktive Sterbehilfe.

E

End of Life Care ist der englische Fachbegriff für Medizin, Pflege und Begleitung in der letzten Lebensphase. Sie nimmt sowohl auf medizinische und psychologische als auch auf spirituelle und soziokulturelle Aspekte der Betroffenen Rücksicht.

Darum hat die Kommunikation mit Patient_in und Angehörigen sowie die Begleitung der Angehörigen einen hohen Stellenwert. End Of Life Care bietet Unterstützung bei den besonderen ethischen Fragen, die sich in solch einer Lebensphase stellen.

Das Konzept des «erlaubten Todes» (nach Roy und Rapin 1995) bezieht sich auf die übereinstimmende Haltung von Patienten und Patientinnen, Angehörigen, Ärzten und Ärztinnen und Pflegenden, dem Prozess eines natürlichen Todes nicht entgegenzuwirken. Dabei wird alles was ethisch und rechtlich zulässig ist getan, um den Betroffenen zu ermöglichen, frei von Schmerzen zu sein und in Frieden zu sterben.

Euthanasie, auch direkte aktive Sterbehilfe genannt, ist die Tötung eines Menschen zur Verkürzung seines Leidens. Direkte aktive Sterbehilfe, sowohl auf Wunsch als auch ohne Wunsch des oder der Kranken, ist strafbar (Art. 111, 113, 114 des Strafgesetzbuches).

F

Freiwillige Helferinnen und Helfer sind wesentlicher Bestandteil der palliativmedizinischen Betreuung und Begleitung. Sie bieten Patientinnen, Patienten und Angehörigen dringend nötige mitmenschliche Begleitung und Beratung in der Zeit von Krankheit, Abschied und Trauer.
Freiwillige Helferinnen und Helfer sind tätig im Spital oder im Alterspflegeheim. Dort arbeiten sie eng mit den Grundversorgern und den übrigen Fachpersonen der palliativen Versorgung zusammen.

Auch Freiwillige haben Rechte und Pflichten. Wer als Freiwillige_r in Palliative Care arbeiten möchte, braucht eine entsprechende Schulung. Auskünfte dazu finden sich bei den Ligen, der Caritas und dem Dachverband für Palliative Care palliative ch.

H

Der englische Fachbegriff Home Care beschreibt die Betreuung zu Hause. Für eine Hausbetreuung im Rahmen von Palliative Care braucht es eine funktionierende Verbindung zwischen Klinik und Wohnung des oder der Betroffenen, die es erlaubt, auch aufwendige Verfahren der Palliativmedizin in der gewohnten häuslichen Umgebung durchzuführen. Insbesondere sind hier Mobile Paliative Care Teams gefragt.

In einem Hospiz bekommen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase eine respektvolle, umfassende und kompetente Betreuung im Sinne der Palliative Care, bei denen eine Behandlung zu Hause oder im Pflegeheim nicht möglich und die Infrastruktur eines Akutspitals nicht sinnvoll ist. Dabei steht die Kontrolle der verschiedenen Symptome im Vordergrund, vor allem die Schmerztherapie. Bei allen Massnahmen wird auf den (geäusserten oder mutmasslichen) Willen des oder der Kranken Rücksicht genommen. Ausserdem bieten Hospize Beratung und Trauerbegleitung für die Angehörigen an.

OFt handelt es sich um eine stationäre Pflegeeinrichtung, die über nur wenige Betten verfügt und die ähnlich wie ein Pflegeheim organisiert ist. Träger dieser Häuser sind meist gemeinnützige Vereine, aber auch Kirchen und gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen hohen Stellenwert in der Arbeit von Hospizen.

K

Siehe «Palliativ-Konsiliardienst».

L

Palliative Care wird in der Zusammenarbeit im und mit dem interdisziplinären, multiprofessionellen Team angeboten. Denn das Ziel besteht darin, körperliches Wohlbefinden der Patienten oder Patientinnen zu erhalten und ihre psychischen Leiden zu lindern. Ebenso ernst werden soziale Sorgen genommen und Patientinnen oder Patienten werden darin unterstützt, Beziehungen zu leben und ihren persönlichen Glauben auszuüben. Probleme werden frühzeitig und aktiv erkannt, Schmerzen und andere Symptome immer wieder erfasst und angemessen behandelt. Die Behandlungen von Palliative Care werden grundsätzlich nicht in der Absicht ausgeführt, den Tod herbeizuführen. Allerdings werden auch keine Massnahmen getroffen, um das Leben um jeden Preis zu verlängern.

M

Der mobile Palliativdienst ist ein spezialisiertes, interprofessionell arbeitendes Team, das sich in erster Linie an die professionellen Betreuenden der Grundversorgung zu Hause und im Pflegeheim wendet. Er ist beratend und anleitend tätig und bietet seine Erfahrung in Palliative Care auf dem Niveau der spezialisierten Palliativversorgung an. Das Team des mobilen Palliativdienstes unterstützt ausserdem die Übergänge zwischen Spital und häuslicher Versorgung und stellt somit den Drehpunkt jedes regionalen oder lokalen Palliativnetzes dar. Die Verantwortung für die Behandlung bleibt in der Regel bei den Betreuenden der Grundversorgung, es sei denn, es wird anders vereinbart.
Auf Anfrage der Betreuenden der Grundversorgung und in festgelegten Situationen kann der mobile Palliativdienst auch direkt an der Behandlung und Begleitung einer Patientin, eines Patienten beteiligt sein.
(Aus: «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz»)

Ein Mobiles Palliative Care Team funktioniert ähnlich wie eine klassische Spitex. Die Teammitglieder verfügen über spezialisiertes Wissen und spezialisierte Ausbildungen in Palliative Care und betreuen explizit Palliativpatientinnen und -patienten zu Hause pflegerisch. Mobile Palliative Care Teams arbeiten sehr eng mit Hausärztinnen und Hausärzten, mit Fachpersonen aus dem Spital oder spezialisierten Mediziner_innen zusammen.

Patienten und Patientinnen in Palliativsituationen leiden oft an verschiedenen Beschwerden und Einschränkungen. Sie sind daher in besonderem Mass auf Betreuung durch verschiedenste Professionen angewiesen. Ein multiprofessionelles Behandlungsteam besteht aus verschiedenen Berufsgruppen, etwa aus Pflegenden, Mediziner_innen, Seelsorgenden, Sozialarbeitenden, Physiotherapeut_innen und anderen assoziierten Diensten.

N

Siehe «Tages-/Nachtstrukturen»

O

Opioide sind ein Sammelbegriff für eine chemisch uneinheitliche Gruppe natürlicher und synthetischer Substanzen. Sie weisen morphinartige Eigenschaften auf und wirken an Opioidrezeptoren. Beispiele für Opioide sind: Morphin, Hydromorphon, Methadon, Oxycodon, Fentanyl.

Opioide sind chemisch unterschiedlich zusammengesetzt. Ihre Wirkungsweise ist komplex. Sie alle wirken als starke Schmerzmittel (Analgesie). In höheren Konzentrationen unterdrücken sie die Atmung, was bei Atemnot therapeutisch genutzt werden kann. Die wichtigsten Nebenwirkungen sind Verstopfung und Abhängigkeit. In der Schweiz ist die Opioidabgabe durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt. In der Palliative Care können sie von grosser Hilfe für Betroffene sein.

Opiate hingegen bezeichnen nur die natürlich im Opium vorkommenden Stoffe mit morphinartigen Eigenschaften. Es handelt sich chemisch um Alkaloide, die aus der Milch des Schlafmohns gewonnen werden. Auch sie wirken an den Opioid-Rezeptoren.

P

Der Palliativ-Konsiliardienst wird von einem spezialisierten, interprofessionell arbeitenden Team im Spital gebildet und wendet sich in erster Linie an das betreuende ärztliche Personal und Pflegepersonen in den Stationen und in den Ambulatorien, erst in zweiter Linie an die Patientinnen und Patienten und deren Angehörige.
Der Dienst ist beratend tätig und bietet seine Erfahrung bei der Bewältigung komplexer Situationen von Patientinnen und Patienten mit weit fortgeschrittenen Erkrankungen gemäss dem Spektrum der Palliative Care an. Diese Leistung kann sowohl in Form einer einmaligen Beratung, als auch bei fortgesetzter Beratung im Sinn einer Liaison-Tätigkeit erfolgen.
(Aus: «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz»)

Das Palliativambulatorium ist eine Einrichtung innerhalb von oder in Verbund mit einem Akutspital und wird in der Regel im Kontext einer anderen spezialisierten Palliativstruktur (Palliativstation oder -klinik) angeboten.
Ein spezialisiertes, interprofessionell arbeitendes Palliative-Care-Team, teilweise mit zusätzlicher Unterstützung eines anderen Spezialgebietes (bspw. Neurologie, Onkologie), beurteilt, behandelt und begleitet die Patientinnen und Patienten und deren nahestehenden Bezugspersonen.
Diese Einrichtungen bieten Palliativpatientinnen und -patienten die Möglichkeit, tagsüber ausserhalb ihrer gewohnten Umgebung an verschiedenen Aktivitäten teilzuhaben bzw. die Nacht in einem professionalisierten Setting zu verbringen. Diese Angebote sind in der Regel an eine sozialmedizinische Institution mit Palliative-Care-Auftrag angeschlossen. Sie bieten Behandlung, Beratung und Begleitung durch ein spezialisiertes, interprofessionell arbeitendes Palliative-Care-Team mit Unterstützung durch freiwillige Mitarbeitende.
Bei Tagesstrukturen dienen zusätzliche psychosoziale und therapeutische Angebote dazu, den Tag zu gestalten und die Gemeinschaft mit anderen Betroffenen zu erleben.
Das Tages- oder Nachthospiz kann als eigenständiges Angebot von allen Palliativpatientinnen und -patienten in Anspruch genommen werden.
(Aus: «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz»)

Die palliative Medizin, Pflege und Begleitung umfasst alle medizinischen Behandlungen und pflegerischen Interventionen sowie die psychische, soziale und spirituelle Unterstützung kranker Menschen, die an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung leiden. Ihr Ziel besteht darin, Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität der bzw. des Kranken und ihrer bzw. seiner Angehörigen zu sichern.

Palliative Sedierung (oder auch: terminale Sedierung) ist ein medikamentös induziertes Koma (umgangssprachlich: künstliches Koma) unter dem Aspekt der indirekt aktiven Sterbehilfe. Es wird bei Patientinnen und Patienten in der Terminalphase eingesetzt, wenn sie ihr Leiden als unerträglich empfinden und die Sedierung ausdrücklich wünschen.

Weiter gefasst beschreibt der Begriff auch jede Massnahme, die das Bewusstsein beeinträchtigt, um die belastenden Symptome am Lebensende zu lindern.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliativmedizin folgendermassen: «Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten und Patientinnen mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung der Schmerzen, anderer Krankheitsbeschwerden, psychologischer, sozialer und spiritueller Probleme höchste Priorität besitzt.»

Eine Palliativstation ist eine eigenständige Abteilung in einem Akutspital, die auf die Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten spezialisiert ist. Dort kümmert sich ein spezialisiertes, multiprofessionelles Team in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen, Patienten und Angehörigen.

Die Behandlung auf einer Palliativstation kann aus vielen Gründen erforderlich sein. Beispiele dafür sind: eine komplexe körperliche, seelische, soziale oder spirituelle Problematik, die Vorbereitung der zukünftigen Betreuungsstruktur, die Erschöpfung des bisher behandelnden Netzes oder eine schwer belastende Situation in der Sterbephase.

S

Sedierung (oft auch Sedation genannt) bezeichnet das Verabreichen von Medikamenten, die eine Distanzierung oder einen künstlichen Schlaf bewirken. Eine Sedierung kann oberflächlich oder tief sein, vorübergehend oder dauerhaft.

Der Palliativmedizin dient Sedierung dazu, belastende Symptome wie Schmerzen oder Angst in der letzten Lebensphase zu lindern. So soll die Zeit bis zum Eintritt des Todes annehmbarer und erträglicher gestaltet werden.
Sedierung soll eindeutig dem Leben und nicht dem Tod dienen. Unter diesen Voraussetzungen ist sie heute ein selbstverständlicher Bestandteil der Palliative Care.

Eine Sozialmedizinische Institution mit Palliative-Care-Auftrag ist eine eigenständige Einrichtung der Langzeitpflege oder kann als Station oder Abteilung einer Einrichtung der Langzeitpflege zugeordnet sein. Es werden Patientinnen und Patienten betreut, deren Krankheitssituation mehrheitlich stabil ist, jedoch die Behandlung einen hohen Grad der Komplexität erfordert und stationär erfolgt.
Ein spezialisiertes, interprofessionell arbeitendes Palliative-Care-Team kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen und Patienten und deren nahestehende Bezugspersonen. Freiwillige Mitarbeitende sind integraler Bestandteil des interprofessionellen Teams.
Eine sozialmedizinische Institution mit Palliative-Care-Auftrag ist autonom bezüglich der Aufnahme, der Behandlung und der Entlassung von Patientinnen und Patienen.
(Aus: «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz»)

Eine Spitalstruktur mit Palliative-Care-Auftrag kann eine Station innerhalb eines Spitals sein oder eine eigenständige Einrichtung (z.B. Klinik), die stationäre Leistungen der Palliative Care mit eigener ärztlicher und pflegerischer Leitung innerhalb von bzw. in Zusammenarbeit mit einem Akutspital anbietet. Ein spezialisiertes, interprofessionell arbeitendes Palliative-Care-Team kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen und Patienten und deren nahestehende Bezugspersonen.
Eine Spitalstruktur mit Palliative-Care-Auftrag ist in der Regel autonom/eigenständig bezüglich des Triageprozesses (Aufnahme), der Behandlung und der Entlassung von Patientinnen und Patienten.
Eine Notfallaufnahme ist rund um die Uhr möglich.
(Aus: «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz»)

Sterbebegleitung heisst, einem Menschen in seinem letzten Lebensabschnitt beistehen. Ihn nicht alleine lassen, sondern unsere Anteilnahme spüren lassen. Da sein, Spannungen oder auch Stille aushalten, Gespräche anbieten, Wünsche erfüllen.
Sterbebegleitung kann sowohl von Berufspersonen als auch von Laien übernommen werden. Sie ist ein Teil von Palliative Care.

Allgemeiner, undifferenzierter und vager Begriff, der verwendet wird, um unterschiedliche Massnahmen oder deren Unterlassung bei der Begleitung von Sterbenden zu beschreiben.

Euthanasie, auch direkte aktive Sterbehilfe genannt, ist die Tötung eines Menschen zur Verkürzung seines Leidens. Direkte aktive Sterbehilfe, sowohl auf Wunsch als auch ohne Wunsch des oder der Kranken, ist strafbar (Art. 111, 113, 114 des Strafgesetzbuches).

Die indirekt aktive Sterbehilfe beschreibt den in Kauf genommenen Eintritt des Todes als Nebenwirkung von Medikamenten, die zur Linderung schwerster Symptome (insbesondere Schmerz, Erstickungsgefühl oder Angst) verabreicht werden.
Primäres Ziel der indirekt aktiven Sterbehilfe ist also die Verminderung von Leiden, nicht der Tod. Ein Beispiel ist die Anwendung von Morphin in einer hohen Dosis (etwa im Endstadium von Krebserkrankungen), die zu Atemsuppression und dadurch zum Tod führen kann.

Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf die Einleitung lebensverlängernder Massnahmen oder das Absetzen solcher Massnahmen bei Schwerstkranken.
Diese Form der Sterbehilfe ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber als erlaubt angesehen.

Autonome, das heisst kommunikations- und entscheidungsfähige Patientinnen und Patienten «helfen» durch ihre Willensäusserung (z.B. in einer Patientenverfügung), den Sterbeprozess nach ihren Wünschen zu gestalten. Bedeutend schwieriger ist es, bei nicht autonomen Patientinnen oder Patienten, deren Willen man nicht kennt, den Weg zu finden, den sie mutmasslich selbst gewählt hätten.
Diese tatsächlichen oder mutmasslichen Willensäusserungen stehen für Palliative Care Teams im Zentrum aller Überlegungen und Entscheidungen. Alle therapeutischen Massnahmen werden nach ihnen ausgerichtet.
Bei Verzicht auf aktive Massnahmen werden die sorgfältige, liebevolle Grundpflege, die Bekämpfung der Schmerzen und anderer belastender Symptome sowie die individuelle Regelung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr zur Hauptaufgabe.

Die Sterbephase umfasst die letzten Stunden des Lebens. Anzeichen für die Sterbephase können sein: ein starkes Schlafbedürfnis, reduzierte Wahrnehmung der Aussenwelt, Verwirrtheit, verminderte Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme, versiegende Ausscheidung, kalte Hände und Füsse, veränderter Atemrhythmus (schnell oder mit Atempausen), bleiche, wächserne Haut oder schwacher Puls. Der Übergang von der terminalen Phase zur Sterbephase ist fliessend.

Supportive Therapie steht für eine unterstützende Therapie, die die Nebenwirkungen einer notwendigen Behandlung mildert. In der Onkologie sollen zum Besipiel Belastungen der tumorspezifischen Behandlungen (Chemo-, Strahlentherapie oder Operation) durch den Einsatz supportiver Massnahmen möglichst gering bleiben.

T

Diese Einrichtungen bieten Palliativpatientinnen und -patienten die Möglichkeit, tagsüber ausserhalb ihrer gewohnten Umgebung an verschiedenen Aktivitäten teilzuhaben bzw. die Nacht in einem professionalisierten Setting zu verbringen. Diese Angebote sind in der Regel an eine sozialmedizinische Institution mit Palliative-Care-Auftrag angeschlossen. Sie bieten Behandlung, Beratung und Begleitung durch ein spezialisiertes, interprofessionell arbeitendes Palliative-Care-Team mit Unterstützung durch freiwillige Mitarbeitende.
Bei Tagesstrukturen dienen zusätzliche psychosoziale und therapeutische Angebote dazu, den Tag zu gestalten und die Gemeinschaft mit anderen Betroffenen zu erleben.
Das Tages- oder Nachthospiz kann als eigenständiges Angebot von allen Palliativpatientinnen und -patienten in Anspruch genommen werden.
(Aus: «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz»)

Siehe «Tages-/Nachtstrukturen»

Die Terminalphase (oder auch: terminale Lebensphase) umfasst einen zeitlich begrenzten Lebensabschnitt unmittelbar vor dem Tode, der trotz optimaler symptomatischer Behandlung (etwa Schmerztherapie) durch zunehmend eingeschränkte Aktivität des oder der Erkrankten gekennzeichnet ist. Diese letzte Lebensphase kann Stunden, Tage, Wochen oder sogar wenige Monate dauern. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sind trotz guter Beschwerdebehandlung zunehmend in ihren Aktivitäten eingeschränkt.

Ihre Bedürfnisse verändern sich: Sie bringen immer weniger Interesse für Essen und Trinken auf. Sie schlafen viel. Und die Betroffenen und ihre Angehörigen nehmen Abschied von geliebten Menschen, Hoffnungen und Wünschen. Viele Patientinnen und Patienten setzen sich während der Terminalphase auch oft mit der Endlichkeit ihres Lebens und mit dem eigenen Sterben auseinander.

Eine Haltung, die den Einsatz aller diagnostischen und therapeutischen Mittel umfasst, um eine Person am Leben zu erhalten. Auf die momentane, lebensgeschichtliche, klinische, soziale oder kulturelle Situation des Patienten oder der Patientin wird keine Rücksicht genommen.

Zur stetigen Erweiterung und Verbesserung des Glossars nehmen wir sehr gerne Ihre Kommentare und Vorschläge aus der Praxis entgegen.