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Medienschau Dezember 2018

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Die Medienschau von palliative zh+sh gibt Einblick in die Berichterstattung zu Palliative Care und verwandten Themen des vergangenen Monats. (Bild: palliative zh+sh, ei)

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10. Januar 2019 / Medien
Die Frage, ob er anlässlich des 30-Jahr-Jubiläum von palliative ch ein kurzes Video realisieren wolle, beantwortete Fotograf Fabian Biasio ohne lange zu überlegen mit Ja. Daraus geworden ist ein Kinofilm: «Sub Jayega – Die Suche nach dem Palliative-Care-Paradies». Die Premiere anfangs Dezember im ausverkauften Kino Kosmos in Zürich begeisterte ein breites Publikum. Der «Tagesanzeiger» nahm das Thema ebenfalls auf und titelte «Sterben wie im Paradies». «Wo lässt es sich besser sterben als in der Schweiz?» fragte sich Biasio. Im Juli 2015 war sein Vater in einem Züricher Spital verstorben. Als sein Sohn hätte er ihm einen würdevolleren Tod gewünscht, so Biasio. Dieser Wunsch bildete die Grundlage für sein Schaffen. Die eigentliche Filmidee entwickelte Fabian Biasio gemeinsam mit «10 vor 10»-Redaktor Stephan Rathgeb. Im Frühling 2018 reiste der Fotograf mit drei Kameras im Gepäck an den Palliative-Care-Weltkongress in Bern. Er fragte: «Wo befindet sich das Palliative-Care-Paradies?». Das war der Anfang. Nun geht die Geschichte weiter. Das Kino Kosmos nimmt «Sub Jayega – Die Suche nach dem Palliative-Care-Paradies» ins Programm auf und zeigt den Film am 19. und 20. Januar 2019 im grossen Saal.

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Ebenfalls aus persönlicher Warte schrieb Prof. Dr. Hanspeter Schmitt, Inhaber des Lehrstuhls für Theologische Ethik an der Theologischen Hochschule in Chur, im Blog der Katholischen Kirche des Kantons Zürich. Anlass dazu war die ökumenische Veranstaltungsreihe «Sinn im Leben und im Sterben finden», die im Heilig Geist Zentrum in Wetzikon stattfand. «Hoher Informationsgrad, anregende Debatten, gespannte Atmosphäre – drei Abende lang! In meinem eigenen theologisch-ethischen Beitrag wollte ich Chancen und Bedingungen einer positiven Gestaltung des Alterns und Sterbens – der Sterbegestaltung – aufzeigen. Man spürte förmlich, wie ernsthaft sich die Anwesenden mit Situationen und Lebenslagen befassen, die sie früher oder später selbst betreffen werden.» Als Grundlage für seine Anregungen nahm der Ethiker einen Forschungsbericht, in dem es sich um Ergebnisse dreht, die aus 33 – vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten – wissenschaftlichen Projekten stammen. Es überrasche nicht, dass eine so breit angelegte Forschung Licht- und Schattenseiten der Sterbegestaltung offenlege, so Schmitt.

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«Freiwillig Tätige sind kein Ersatz für fehlendes Personal, sondern eine zeitlich willkommene Ergänzung des Pflegefachpersonals.» Silvia Kölliker, Diakonie

Freiwillige sind der Palliative Care wichtige Partner und Stützen. So engagieren sich beispielsweise in der Stiftung Diakoniewerk Neumünster über 100 Freiwillige. «Lokalinfo» hat ihnen einen grosszügigen Artikel gewidmet und drei Persönlichkeiten porträtiert. Silvia Kölliker, die neben der gesamten Freiwilligenarbeit auch den Bereich Krisen- und Sterbebegleitung organisiert, ist Ansprechpartnerin für Menschen, die sich freiwillig einbringen möchten: «In einem ersten Gespräch werden Wünsche und Stärken der Kandidatin beleuchtet. Dabei spüre ich, für welchen Bereich die mir gegenübersitzende Person sich eignen könnte und mache ihr einen entsprechenden Vorschlag.» Anschliessend folge eine kurze Probezeit, während welcher die Bewerber begleitet und umfassend instruiert werden. «Freiwillig Tätige sind kein Ersatz für fehlendes Personal, sondern eine zeitlich willkommene Ergänzung des Pflegefachpersonals.» Eine der Freiwilligen ist Beatrice Schär. Die aufgestellt wirkende fröhliche Frau, so «Lokalinfo», ist seit Frühjahr 2018 im Einsatz. Sie begleitet und betreut Patienten auf der Station «Palliative Care und Akutgeriatrie». «Ich bin jeden Montagnachmittag vier Stunden vor Ort», so die 65-Jährige. Dort mache sie Besuche, führe Gespräche pflege Kontakte. Georges Nievergelt engagiert sich ebenfalls als Freiwilliger. Er steht noch inmitten des Arbeitsprozesses: «Ich nehme mir Zeit für Einsätze in der Krisen- und Sterbebegleitung, welche in der Regel zwischen drei und vier Stunden dauern.» Wenn er von der Disposition der Stiftung Diakoniewerk Neumünster eine Anfrage erhalte, so überlege er sich den Einsatz, und wenn er das Gefühl habe, ihn bewältigen zu können, so sage er gerne zu. Auch freiwillig engagiert ist André Gerber mit seinem Hund Chico. Ihre gemeinsamen Einsätze erfolgen in der Palliative-Care-Abteilung und dauern maximal eine Stunde. Chico ist ausgebildeter «Sozialhund». Er habe tolle Erfahrungen im Umgang mit Schwerkranken, zum Teil auch mit dementen Menschen gemacht, berichtet Gerber. «Oft werden diese ganz ruhig, wenn sie Chico berühren, und ihre Augen leuchten

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Obwohl der Bund die Notwendigkeit für palliative Betreuung längst erkannt hat, gibt es in der Schweiz immer noch keine Einrichtungen zur Entlastung von Familien mit unheilbar kranken Kindern. Anders in Deutschland: dort gehören Kinderhospize zum gesetzlich verankerten Pflegeangebot. Die Sendung «Puls» von SRF ist der Problematik auf den Grund gegangen. Rund 500 Kinder sterben in der Schweiz jährlich, doch nur gerade 17 Prozent können ihre letzten Tage zuhause verbringen, die anderen 83 Prozent sterben im Spital. Die Lösung könnten sogenannte «Kinderhospize» sein, so wie es sie in Deutschland gibt. Kinderhospize kommen dann zum Tragen, wenn eine Familie an ihre Grenzen kommt und Unterstützung benötig. Janine Hächler, Mutter einer Tochter, die mit einem seltenen Gendefekt zur Welt kam und eine ungewiss lange Lebenszeit hatte: «Trotz der Unterstützung, die wir von ganz verschiedenen Seiten bekamen, hatte ich mir oft vorgestellt, dass es einen Ort gibt, – ein Kindershopiz, eine Kinder-Palliativstation – einfach ein Ort, wo man hin kann und wo man merkt, dass alle Personen im Fachgebiet ausgebildet sind. Einfach ein Ort, wo man weiss, hier gilt die Würde des Menschen.» Zu Wort in der Sendung kam auch Beat Sottas, Berater und Publizist Gesundheit und Bildung. Er beleuchtete die rechtliche Situation hinsichtlich Kinderhospize in der Schweiz.

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Eine Woche nach der Sendung «Puls» haben die «News» von SRF das Thema Kinderhospiz nochmals aufgegriffen und beschrieben unter anderem, was ein Kinderhospiz ist: In der Schweiz versteht man unter einem Hospiz meist einen Ort, an dem alte oder unheilbar kranke Menschen betreut und bis zu ihrem Tod würdevoll begleitet werden. Ein Ort, an dem der Tod nicht tabuisiert wird. In diesem Zusammenhang fällt auch oft der Begriff der Palliative Care. Er setzt sich zusammen aus dem lateinischen «pallium», was einem mantelähnlichen Umhang entspricht, und dem englischen «care», gleichbedeutend mit «Pflege» oder «Fürsorge». Für unheilbar kranke Kinder, deren Lebenszeit verkürzt ist, fehlt ein solches Angebot in der Schweiz: Es gibt bisher keinen Ort, an welchem Kinder gemeinsam mit ihren Eltern Palliative Care erfahren und, wenn es so weit ist, in Würde sterben können, so die «News».

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«Jemand mit einer frühen oder mittleren Alzheimererkrankung zum Beispiel kann durchaus noch urteilsfähig sein.» Irène Dietschi, SRF-Wissenschaftsredaktorin

In der Medizin ist die Urteilsfähigkeit grundlegend. Nur eine urteilsfähige Person kann einer medizinischen Behandlung zustimmen. Nur: Wie und wo stellt man diese Urteilsfähigkeit fest? Neu gibt es dazu Richtlinien von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW. Die Sendung «Rendez-vous» des SRF berichtete anlässlich der Veröffentlichung dieser neuen Richtlinien und beantworte Fragen wie «Wie misst man die Urteilsfähigkeit?», «Wird die Selbstbestimmung nun höher gewichtet?», «Entscheidet der Arzt allein über die Urteilsfähigkeit?» und «Und wie ging man bisher vor?». Laut der Zürcher Medizinethikerin Nikola Biller-Andorno, die die neuen Richtlinien massgeblich mitverfasst hat, waren die Abklärungen bisher mehr oder weniger eine Blackbox. In vielen Spitälern sei es oft so abgelaufen, erklärt SRF-Journalistin Irene Dietschi: «Man hat einen Kurztest gemacht für das Kognitive. Dabei lässt man die Patienten in Siebnerschritten von 100 rückwärts zählen. Aber die anderen Faktoren hat man häufig gar nicht berücksichtigt. Dabei kann jemand mit einer frühen oder mittleren Alzheimererkrankung zum Beispiel durchaus noch urteilsfähig sein.» Das heisst, bisher war weitgehend unklar, wer einen Patienten nach welchen Kriterien für urteilsunfähig erklärte. «Dabei ist das ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Patienten. Jemand ist prinzipiell urteilsfähig, und plötzlich wird ihm das Heft aus der Hand genommen.»

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Sterben und Tod sind Themen, die zwischenzeitlich auf verschiedensten Kanälen aufgegriffen und behandelt werden, sei es in den Printmedien, im Fernsehen, im Kino oder in den Social Media. Vor Jahresende füllten sie sogar eine Kolumne in der «NZZ»: «Diese fünf Dinge bereuen Sterbende am häufigsten. Die Lebenden sollten sie sich also zu Herzen nehmen.» titelte die Kolumnistin und meinte, dass Vorsätze fürs neue Jahr wirksamer wären, wenn man Sterbenden zuhörte, die bekennen, was sie bereuen. Was würden sie anders machen, wenn sie noch einmal eine Chance hätten? Aus Sicht der Kolumnistin seien die üblichen Vorsätze nutzlos, sie führten einem bloss die Schwerkraft vor Augen, der man täglich ausgesetzt sei. Statt aber zum Jahresende zu verzagen, könnte man zum Beispiel den Sterbenden zuhören. Was man aus eigener Kraft nicht schaffe, gelänge womöglich dank den Reuebekenntnissen jener, denen keine Zeit mehr bleibt. Denn zu hören, was andere am Ende ihres Lebens als versäumt bilanzieren, böte einen Spiegel: «Was würde ich an ihrer Stelle sagen?» Es könnte zum Memento mori werden. Aus diesem Grund habe die australische Krankenschwester Bronnie Ware, die lange in der Palliativpflege gearbeitet hat, die Aussagen von Sterbenden gesammelt. Darüber schrieb sie ein Buch mit dem Titel «The Top Five Regrets of the Dying». Doch die Kolumnistin fühlt sich zum Widerspruch verpflichtet, wenn Bronnie Ware schreibt, viele Leute hätten nicht realisiert, «dass glücklich sein eine Wahl ist». Vielmehr ist die Kolumnistin der Meinung, «Ein Wille zum Glück reicht nicht, um glücklich zu sein. Das liegt nicht allein in unseren Händen, auch wenn man heute so tut, als wäre jeder für sein Glück verantwortlich, als fehlte es bloss an der richtigen Einstellung, falls es nicht eintrifft.»

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Eine durchaus kreative Möglichkeit, Palliative Care bekannter zu machen und dafür Unterstützung zu erhalten, hat sich das Kinder-Palliativ-Team aus Mittelhessen ausgedacht. Es hat einen Botschafter gesucht und gefunden: Die Giessener Band «Lebendig». «Keine Sekunde lang musste ich darüber nachdenken», betont Patrick Keil. Der «Lebendig»-Sänger war sofort Feuer und Flamme für den Vorschlag, mit seiner Band Botschafter des Kinder-Palliativ-Teams Mittelhessen zu werden. «Mit der positiven Energie auf unseren Konzerten können wir bestimmt etwas beitragen», ist er überzeugt. Was im ersten Moment gegensätzlich anmutet, bietet bei näherem Hinsehen einen Einblick in den Kerngedanken der Palliativmedizin – und in die Arbeit von Kinderarzt Dr. Holger Hauch und seinem Team am Universitätsklinikum in Giessen. Die Parallelen sind frappierend. Schliesslich geht es darum, Augen und Herzen zu öffnen. Während die bekannte Band auf der Bühne «ein Feuerwerk der Lebensfreude zündet und mit dem Publikum eine grossartige Zeit der Lebendigkeit zelebriert, kämpft das Palliativ-Team genau dafür mit den Familien lebensverkürzend erkrankter Kinder», heisst es in einer Mitteilung. «Wir finden einen Weg, auf das Thema Kinder-Palliative-Care aufmerksam zu machen», sagt Patrick Keil. «Wir haben durch unsere Musik einen so positiven Zugang zu den Herzen des „Lebendig“-Publikums – darin wird auch Platz für die Gedanken an ein so wichtiges Thema sein.»

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Via Social Media machte eine junge Frau von sich reden: Holly Warland ist 27 Jahre alt und wird bald sterben. Die junge Australierin leidet an der unheilbaren Krankheit Gliedergürteldystrophie. Sie hat nur einen grossen Wunsch: Holly will die quälenden Schmerzen endlich beenden und friedlich einschlafen. Doch aktive Sterbehilfe ist verboten. Seit 2017 berichtet sie auf Facebook, Twitter und Instagram regelmässig über ihren sich immer verschlechternden Zustand. In einem Video auf YouTube sagte sie: «Ich bin Realistin. Für mich geht es nur noch abwärts.» In den sozialen Medien veröffentlichte sie Bilder, zeigte ihren nackten Körper und schrieb dazu: «Ich sehe meinen behinderten Körper nur als eine Maschine, die jeden Tag funktionieren muss.» Ihr Ziel sei es nicht, Mitleid bei anderen zu erzeugen oder inspirierend zu wirken. Sie wolle, dass aktive Sterbehilfe legalisiert werde. Zudem unterstütze sie die Organisation «Dying with Dignity». Zahlreiche europäische Medien berichten über die Social-Media-Auftritte von Holly Warland. Die Redaktion von «Tag24-News» ergänzte ihre Berichterstattung mit dem Hinweis: «Normalerweise zieht die Redaktion es vor, nicht über versuchte Suizide zu berichten. Da aber im vorliegenden Fall die Betroffene an die Öffentlichkeit gegangen ist, hat sich die Redaktion entschieden, es zu thematisieren. Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, bei der Telefonseelsorge findet Ihr rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym.»

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Während Holly Warland sich sterbend für legale Sterbehilfe in Australien einsetzt, hat die grösste Schweizer Sterbehilfeorganisation «Exit» zu wenig Freitodbegleiter und kann nicht alle Neumitglieder betreuen, schrieb die «Sonntagzeitung» anfangs Dezember. «Exit» sei personell am Anschlag. Wer sich bei der Sterbehilfeorganisation anmelde, um eine mögliche Freitodbegleitung abzuklären, werde seit Anfang Dezember auf eine Warteliste gesetzt. Neumitglieder könnten zurzeit also keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Massnahme gelte für unbestimmte Zeit. Man sehe sich zu diesem Schritt veranlasst, «da derzeit die personellen Kapazitäten bei den Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleitern sehr knapp sind», heisst es bei «Exit». Wie viele Personen auf der Warteliste seien, wolle die grösste Schweizer Sterbehilfeorganisation nicht bekannt geben, so die «Sonntagszeitung» weiter. Sprecher Jürg Wiler sagte: «Es sind sehr wenige Patienten in einer Notsituation betroffen, deren Angehörige an uns gelangen. Derzeit machen wir sie zusammen mit den behandelnden Ärzten – noch ausdrücklicher als sonst – auf Alternativen wie die Palliativbehandlung aufmerksam.»

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«Tötung oder Beihilfe zum Suizid sind keine Antwort auf existentielle Leiden, Einsamkeit und Depression», Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Wiener Ethikinstituts

«Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen zu sterben»: So lautet der in Österreich breite politische Konsens, wonach es keinen ärztlichen Auftrag zur Beihilfe zum Suizid oder der Tötung auf Verlangen gibt. Stattdessen sollen Palliative Care und Hospizangebote ausgebaut werden, so das Ergebnis der bis 2015 durchgeführten parlamentarischen Umfrage. Dem international agierenden Schweizer Sterbehilfe-Verein «Dignitas» ist dies schon länger ein Dorn im Auge. «Dignitas will nun offenbar aggressiv seine Geschäftsfelder erweitern, indem der umstrittene Verein jetzt in Österreich Pro-Sterbehilfe-Musterprozesse in Gang bringt», kritisierte die Geschäftsführerin des Wiener Ethikinstituts Susanne Kummer. Anwalt Wolfram Proksch wolle noch vor Jahresende mehrere Klagen beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einbringen. In Österreich sind sowohl Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. Gegenüber der Zeitung «Die ganze Woche» erklärt Proksch, dass er den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht ausschliesst, sollte der Verfassungsgerichtshof gegen die Antragsteller entscheiden. Proksch wurde vor zwei Jahren von «Dignitas» damit beauftragt. «Dignitas» hat sich zum Ziel gesetzt, die Freigabe des assistierten Suizids mit Musterprozessen und Lobbyarbeit auch in anderen Ländern durchzusetzen. «Ein Suizid kann niemals Aufgabe von Ärzten oder anderen „Helfern“ im Gesundheitsbereich sein. Selbsttötung ist eine tragische Zerstörung, keine Therapie», betonte die Wiener Ethikerin Susanne Kummer in Hinblick auf die Forderungen von «Dignitas». Die Entwicklung in anderen Ländern zeige, so die Geschäftsführerin des Wissenschaftsinstituts IMABE, dass der Rechtfertigungsdruck auf alte oder schwerkranke Menschen, deren Betreuung auch eine ökonomische Belastung darstellt, wächst. «Das Recht auf die begleitete Selbsttötung mutiert in Kürze zu einer Pflicht zum sozialverträglichen Frühableben». Die Antwort auf existentielle Leiden, Einsamkeit und Depression dürften niemals Tötung sein, sondern rufen nach medizinischer Hilfe, Beratung und menschlichem Beistand, hält die Ethikerin fest. «Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Es gibt ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung.»
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