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Medienschau Februar 2016

Medienschau Februar 2016

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Die Medienschau von palliative zh+sh gibt Einblick in die Berichterstattung zu Palliative Care und verwandten Themen im vergangenen Monat. (Bild: palliative zh+sh)

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Unter dem Titel «Medienschau» bietet palliative zh+sh regelmässig einen (unvollständigen) Überblick über die Berichterstattung in verschiedenen Medien zu Palliative Care und verwandten Themen. Für den Ferienmonat Juli liefern wir hier eine etwas kürzere Fassung als üblich.

Die Medienschau ist eine Momentaufnahme eines Ausschnittes der öffentlichen Diskussion zum Thema und bietet kurze Zusammenfassungen, zeigt Verknüpfungen auf und soll nicht zuletzt unterhalten und zur weiteren Lektüre der besprochenen Beiträge anregen. Wo vorhanden, werden die Links zu den Beiträgen deshalb in der rechten Spalte aufgelistet.

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07. März 2016 / Medien
Der Gemeindepräsidentenverband (GPV) des Kantons Zürich empfahl seinen Mitgliedern, die spezialisierte ambulante Palliative Care – zumindest in einer Übergangsphase – zu finanzieren. Regierungsrat Thomas Heiniger hatte die Gemeinden bereits letzten Sommer aufgefordert, mit einem mobilen Palliative-Care-Team eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Die fünf Anbieter im Kanton haben sich Ende letzten Jahres zusammengetan, mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung und der gesicherten Finanzierung. Nun hat dieser neue Verband namens SPaC den kantonalen Spitexverband und den GPV mit ins Boot geholt. GPV-Präsident Jörg Kündig will bald beim Kanton vorstellig werden, um eine einvernehmliche Lösung für die Kostenverteilung zu finden. Sie solle das Patientenwohl in den Mittelpunkt stellen und nicht die Finanzierung. Auf eine Gemeinde mit 10‘000 Einwohnern kommen in der Regel Mehrkosten für die spezialisierte Palliative Care von durchschnittlich 5‘000, maximal 10‘000 Franken jährlich, rechnete die «Zürichsee-Zeitung» vor. Sie zitierte SPaC-Geschäftsführerin Monika Obrist mit den Worten «Unter diesem politischen Hin und Her leiden die von Spenden abhängigen Teams und die sterbenden Patienten. […] Das ist eine unwürdige Situation für den Kanton Zürich.» SPaC-Präsident Andreas Weber stellte in einem Interview mit dem «Zürcher Oberländer» das Prinzip in Frage, wonach die gesamte ambulante Pflege in die Verantwortung der Gemeinden fällt. «Längerfristig muss man sich überlegen, ob das für die spezialisierte Palliative Care auch sinnvoll ist.»

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Tele Züri hat dem Thema Palliative Care im Februar gleich zwei Folgen des Gesundheitsmagazins «Check Up» gewidmet. Das Magazin konnte damit sowohl den stationären als auch den ambulanten Angeboten Rechnung zu tragen. Im ersten Teil berichtete der Privatsender aus der Villa Sonnenberg, der Palliativstation des Spitals Affoltern am Albis. Im Fokus stand ein älterer Mann, der an Prostatakrebs litt mit Ablegern im Beckenbereich und an der Wirbelsäule. Dem Team in der Villa Sonnenberg gelang es, seine Schmerzen auf ein erträgliches Mass zu senken. Ans Sterben wollte der rüstig wirkende Rentner deshalb nicht mehr denken. «Die Palliativstation muss nicht immer die Endstation sein. Ich kann – einigermassen gesund – wieder nach Hause gehen.» Laut Chefarzt Roland Kunz tritt der grössere Teil der Patientinnen und Patienten, nämlich 60 Prozent, wieder aus seiner Station aus. Dennoch begegnete das Fernsehteam an dem Tag, den es in der Villa verbrachte, zwei Mal dem Bestatter.

Der zweite Teil der Serie erzählte von einem Patienten mit der Nervenkrankheit ALS. Dank der Betreuung durch die Palliative-Care-Spitex Onko Plus musste er nicht ins Spital, sondern konnte zu Hause sterben. Die Hauptlast der Betreuung aber trägt immer das Umfeld, wie Onko-Plus-Mitarbeiter Olaf Schulz im Beitrag sagte. Die Frau des Patienten sprach von einem «Abschied auf Raten». Die Krankheit habe ihrem Mann mit der Zeit immer mehr Fähigkeiten geraubt. «Das tatsächliche Ende ist gar nicht das Schwerste», sagte sie. Nur einen Tag nach dem Besuch des Fernsehteams schlief der Mann friedlich im Kreis seiner Angehörigen ein. So wie er sich das gewünscht hatte.

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Letzten Monat wurde bekannt, wer die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Palliative Care an der Universität Bern erhalten hatte. Es ist Steffen Eychmüller, leitender Palliativmediziner am Berner Inselspital und Vizepräsident von palliative ch. Der Rektor der Universität Bern, Martin Täuber, freute sich über die interne Besetzung. «Mit Steffen Eychmüller berufen wir einen national wie international erfahrenen und vernetzten Experten für Palliative Care», wurde Täuber im Pressecommuniqué zitiert. In Bern entstand neben Lausanne erst die zweite Professur für Palliative Care an einer medizinischen Fakultät in der Schweiz. Ihre Schaffung stand im Zusammenhang mit der Nationalen Strategie Palliative Care, die Bund und Kantone 2008 beschlossen hatten. Ein Grossteil der Mittel für die neue Stelle kommt zu Beginn von der Helsana-Gruppe, die einen Beitrag dazu leisten möchte, der zunehmenden Bedeutung von Palliative Care in Forschung und Lehre Rechnung zu tragen. Eychmüller attestierte im «Bund» der Schweizer Medizin, dass sie im Akutbereich führend sei. «Auf dem Gebiet der Palliativmedizin sehe ich aber noch viel Entwicklungspotenzial.» Neben Symptomkontrolle und Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualität spielten dabei eine gute Vorausplanung und eine wiederholte Standortbestimmung wichtige Rollen. «Was vom Patienten als Lebensqualität wahrgenommen wird, verändert sich mit dem Krankheitsverlauf», sagte Eychmüller. Es komme vor, dass ein Patient zuerst einen Rollstuhl als unerträgliche Einschränkung ablehne, sich aber dann recht gut mit diesem Hilfsmittel arrangiere.

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Das Schweizer Fernsehen widmete sich vergangenen Monat erfreulich oft der Palliative Care. Anlass gewesen war die nationale Gesundheitskonferenz von Anfang Februar, deren Motto «Less is more» lautete. Bundesrat Alain Berset sagte gegenüber der Sendung «10 vor 10»: «Wenn die Lebensqualität der Patienten im Zentrum steht, leben diese nicht nur besser und sogar länger, sondern es werden auch Kosten gespart.» Neben dem Gesundheitsminister kamen auch Palliativmediziner zu Wort. Roland Kunz vom Spital Affoltern a. A. meinte etwa, in unserem Gesundheitssystem bestünden immer noch Fehlanreize. Nicht selten müsse er gegenüber einer Krankenkasse die Spitalbedürftigkeit eines Palliativpatienten noch in dessen letzter Lebensphase begründen. Wenn derselbe Mensch aber auf der Onkologie läge, würde der Versicherer bezahlen, ohne Fragen zu stellen.

Der «Club» vom 2. Februar zum Thema Palliativpflege liess interessanterweise auch eine Betroffene und eine Angehörige zu Wort kommen. Die zwei Frauen – Palliativpatientin Marlies Hürlimann und Viola Käumlen, die ihren Ehemann an einem Hirntumor verloren hat – sprachen klar und unaufgeregt über das hochemotionale Thema, das sie am eigenen Leib betrifft. Sie brachen mit ihrer professionellen Teilnahme an der TV-Diskussion eine Lanze für die Palliativmedizin. Hürlimann, die eine Lebenserwartung von sechs Monaten bis vier Jahre hat, erzählte, wie sie zuerst Exit beitrat. Dann merkte sie, dass Palliative Care ihren Bedürfnissen besser entspricht. Ihr Palliativarzt Andreas Weber, der im «Club» ebenfalls mitdiskutierte, habe ihre Ängste zerstreuen können. «Ich will einfach keine Schmerzen haben», sagte sie.

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Wie findet man heraus, wie ein Mensch sterben möchte, der geistig behindert ist? Erziehungswissenschaftlerin Monika Wicki von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich ging im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» dieser Frage nach. Ein von scitec media, einer Agentur für Wissenschaftsjournalismus, verfasster Artikel, brachte erste Resultate an die Öffentlichkeit. Er wurde letzten Monat in verschiedenen Zeitungen publiziert. Wicki untersuchte in sämtlichen Behindertenwohnheimen der Schweiz insgesamt 156 Todesfälle von geistig behinderten Menschen. Sie wollte wissen, welche lebensverlängernden Massnahmen getroffen wurden und wann darauf verzichtet wurde. Sie fand heraus: Zwar verfügt immerhin ein Drittel der Schweizer Heime über Leitlinien, wie Entscheidungen am Lebensende getroffen werden sollten. Aber nicht einmal sechs Prozent der Heime unterstützen ihre Mitarbeitenden mit konkreten Anleitungen, wie die Entscheidungsfähigkeit der Sterbenden zu beurteilen ist. Entsprechend selten, so zeigte Wickis Untersuchung, sind Menschen mit geistiger Behinderung in die letzten Entscheidungen miteinbezogen. Bei gut einem Drittel hatte man zum Beispiel auf künstliche Ernährung über eine Magensonde oder auf Beatmung verzichtet. Bei nur körperlich Behinderten lehnte nur ein Zehntel solche Massnahmen ab. Das legt den Schluss nahe, dass geistig Behinderte am Lebensende ungleich behandelt werden. Um die Urteilsfähigkeit von behinderten Menschen bezüglich ihres eigenen Todes zu testen, führte Wicki ebenfalls eine Studie durch. Und sie entwickelte ein Werkzeug dafür, geistig behinderten Menschen eine komplexe Krankheit, ihre Behandlung und Konsequenzen zu erklären. Viele Behindertenheime zeigten grosses Interesse an diesem Produkt.

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Der «Winterthurer Landbote» nahm die Frage auf, ob Sterbehilfevereine Zugang haben sollten zu Alters- und Pflegeheimen. Anlass war ein Gespräch mit Bewohnerinnen und Bewohnern am Runden Tisch im Alters- und Pflegeheim Stammertal gewesen. Der Tenor war einhellig: «Wer hier wohnt, soll auch selbstbestimmt hier sterben können.» Heimleiter Urs Friedrich sagte, die Heimleitung habe das Thema aufgenommen und mit der Zentrumskommission besprochen. Damit folgt diese Institution dem Weg, den viele andere Heime in der Region Winterthur auch beschreiten: Beihilfe zu Suizid soll grundsätzlich erlaubt sein, aber nur unter klar definierten Auflagen. Wichtig sind etwa Gespräche mit Angehörigen, Ärzten oder dem Pflegepersonal. Und vor allem darf das Personal nichts mit dem Vollzug zu tun haben. Der Zürcher Stadtrat hat 2001 den assistierten Suizid in den städtischen Institutionen erlaubt. Diesem Beispiel folgten diverse Heime, schrieb der «Landbote». Die Tendenz in der gesamten Deutschschweiz nehme zu: Während die Sterbehilfsorganisation Exit 2007 noch zehn Personen in Heimen in den Tod begleitete, waren es 2014 bereits 60. «Monatlich kommen Heime hinzu, die Sterbehilfe erlauben», sagte Bernhard Sutter von Exit. Gespräche mit Exit-Mitarbeitenden könnten in nahezu allen Altersheimen stattfinden. Sutter begrüsst diese Entwicklung. Es sei unmenschlich, wenn zum Beispiel jemand, der schwer erkrankt sei oder starke Schmerzen habe, mit der Ambulanz an einen anderen Ort gebracht werden müsste, um dann in fremder Umgebung sterben zu müssen.

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Sterbehelfer reichen dem Sterbewilligen beim assistierten Suizid das sogenannte Natrium-Pentobarbital (NaP). 15 Gramm davon führen in der Regel zu einem komatösen Schlaf, zu Atem- und schliesslich zu Herzstillstand. Das Mittel erhält man allein gegen Rezept. Ärztinnen und Ärzte dürfen es nur verschreiben, wenn verschiedene medizinisch-ethische Richtlinien eingehalten werden. Die Patientin oder der Patient muss urteilsfähig sein, schwer krank und kurz vor dem Tod stehen. In Apotheken steige nun die Unsicherheit, wie man die Abgabe des Mittels handhabe, berichtete die Sendung «Echo der Zeit» auf Radio SRF 1. Immer wieder musste der Berner Kantonsapotheker Samuel Steiner Fragen von Ärzten und Apothekern im Zusammenhang mit Sterbehilfe beantworten. Soll man das Medikament abgeben? Und wie? Die Vereinigung der Kantonsapotheker hat nun reagiert: Erstmals hat sie schweizweit gültige Richtlinien für die Abgabe des Sterbemedikaments NaP ausgearbeitet. Diese beinhalten zum Beispiel eine Meldepflicht. Ärztinnen und Ärzte müssen dem Kantonsapotheker fortan eine Kopie schicken, wenn sie ein Rezept für NaP ausstellen. Heute weiss man nämlich nicht, wie viel NaP im Umlauf ist. Unklar war bisher ausserdem, was mit den nicht verwendeten zweiten Dosen, die zur Sicherheit abgegeben werden, geschehen soll. Immer wieder tauchten solche bei der Auflösung von Arztpraxen oder sogar Privathaushalten auf. Gemäss dem neuen Papier müssen die zweiten Dosen entsorgt werden.

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Ende Februar war Schluss mit Sterben an der Hegenheimerstrasse in Basel. Die Baselbieter Hausärztin Erika Preisig bot dort seit 2012 Sterbehilfe an. Nun hat das Basler Bauinspektorat dem ein Ende bereitet, indem es ein Umnutzungsgesuch für die Räumlichkeiten ablehnte. Drei Einsprachen waren gutgeheissen worden. Die Behörde begründete ihren Entscheid mit «negativen ideellen Immissionen», die seelische Belastung der Anwohner sei durch das Sterbezimmer zu gross – ähnlich wie bei einem Bordell. Die Anwohner hätten sich beklagt, sie könnten Angehörige im Hof weinen sehen. Das Sterbezimmer befand sich in einer gemischten Wohn- und Gewerbezone. Preisig hingegen betonte, wie diskret sie und ihr Verein «Eternal Spirit» die Suizidbeihilfe regelten. Der Eingang liegt abgeschirmt hinter einem Vorplatz, die Leichen werden in neutralen Fahrzeugen abtransportiert, zudem werde nur etwa eine Freitodbegleitung pro Woche durchgeführt. Weil Preisig bisher keine neuen Räumlichkeiten finden konnte, kündigte sie in den Medien an, ab März auf ein Wohnmobil auszuweichen. Diese Idee stiess auf heftigen Protest, worauf die Hausärztin zurückkrebste. «Ich habe den Medienrummel und die Reaktion der Öffentlichkeit darauf unterschätzt», sagte sie der «Basler Zeitung» (Artikel nur gegen Bezahlung online verfügbar). Die im März geplanten Freitodbegleitungen sind offenbar im Februar vorgezogen worden. Nun liegen Preisigs Hoffnungen auf einem Umnutzungsgesuch einer Liegenschaft in der Region. Diese befinde sich in einer Industriezone. Wo genau, wollte sie nicht verraten.

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Seit mehr als zwei Monaten gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. Es verbietet nicht nur die «geschäftsmässige» Suizidbeihilfe, sondern auch deren Förderung. Nun hat die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit den Kontakt zu Mitgliedern, die in Deutschland wohnen, abgebrochen, wie die «Berner Zeitung» schrieb. Die Organisation nimmt explizit nur Schweizerinnen und Schweizer als Mitglieder auf, allerdings auch solche, die im Ausland leben. Nun teilte sie ihren Mitgliedern in Deutschland auf ihrer Website mit: «Exit kann mit ihnen keinerlei Kontakte per Telefon, Brief, E-Mail, etc. unterhalten. Danke für Ihr Verständnis.» Bis zur hinreichenden Klärung der Rechtslage könnten Einwohner Deutschlands Informationen und Unterlagen von Exit nur noch auf Schweizer Boden empfangen. Die Vereinsleitung habe diese Massnahme vorsorglich veranlasst, sagte Exit-Geschäftsführer Bernhard Sutter gegenüber der «Berner Zeitung». «Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass sich unsere Mitarbeiter strafbar machen.» Allein das Zusenden von Broschüren oder das Beantworten von Fragen könnte den Exit-Mitarbeitenden als Förderung der Sterbehilfe ausgelegt werden. Im schlimmsten Fall könnten sie nicht mehr nach Deutschland reisen, ohne eine Verhaftung zu riskieren.

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Der britische «Guardian» spürte einem Trend in der Palliative Care nach: den sogenannten Sterbe- oder Lebensend-Doulas. Den Begriff Doula kennt man bereits aus einer anderen Lebensphase: Es sind meist Frauen ohne medizinische Ausbildung, die werdende Eltern durch Schwangerschaft und Geburt begleiten. Sie bezeichnen sich als Gefährtinnen und unterstützen vor allem die Mütter physisch und psychisch. In Grossbritannien soll es bereits mehr als Hundert Sterbe-Doulas geben. Die meisten von ihnen kommen aus der Pflege, der Palliative Care oder der Sozialarbeit. Die Zeitung stellte zum Beispiel eine 37-jährige Engländerin mit chinesischen Wurzeln vor, die hauptberuflich als Personal Trainer arbeitet. Den Entscheid, eine Sterbe-Doula zu werden, habe der überraschende Tod einer Freundin ausgelöst. Sie wollte zudem ihre eigenen Eltern beim Vorbereiten auf den Tod unterstützen. Sie hält nun in der chinesischen Community Londons Vorträge über Advance Care Planning (ACP). In China ist das Sprechen über den Tod nämlich ein besonders grosses Tabu. Eine Aufgabe der Doulas ist, mit ihren Kundinnen und Kunden Patientenverfügungen auszuarbeiten. Eine andere Sterbe-Doula, die Palliative-Care-Fachfrau war, sagte, sie wolle verhindern, dass Menschen einsam stürben. «Ich sah viele Patienten, die keine Familie hatten oder deren Angehörige weit entfernt wohnten. Ich sah, dass sie jemanden brauchen. Menschen haben Angst davor, allein zu sterben.»
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