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Medienschau Januar 2016

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Die Medienschau von palliative zh+sh gibt Einblick in die Berichterstattung zu Palliative Care und verwandten Themen im vergangenen Monat. (Bild: palliative zh+sh)

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05. Februar 2016 / Medien
Im alten Jahr haben sich die fünf mobilen Palliative-Care-Teams des Kantons Zürich zum Verband spezialisierter Palliative Care Leistungserbringer (SPaC) zusammengeschlossen. Im Januar sind zwei ausführliche Zeitungsreportagen über die Arbeit der mobilen Palliative-Care-Teams erschienen. Der «Zürcher Unterländer» begleitete Pflegefachfrau Nicole Rieser von der Onko Plus beim Besuch einer Patientin. Aus dem einfühlsam geschriebenen Text wird klar: Für die an Herzinsuffizienz leidende Patientin bedeutet, zu Hause leben zu können, eine grosse Freiheit, obwohl ihre nächsten Angehörigen nicht in der Nähe leben. Sie könne kochen, was sie möchte, und ins Bett gehen, wenn sie müde sei. Sie sei zudem gerne allein. «Ich habe einfach das Bedürfnis nach Ruhe.» Rieser bespricht bei diesem zweiten Treffen den Notfallplan: Welche Medikamente können zusätzlich eingenommen werden, wenn die nächtliche Atemnot unerträglich wird? Wo sind die Notfallmedikamente gelagert? Wer hat einen Schlüssel zur Wohnung? Der Leserin wird bei diesem Beispiel klar: Es macht Sinn mit palliativer Betreuung anzufangen, wenn es der Patientin noch relativ gut geht. Der «Tages-Anzeiger» fuhr mit Ursula Klein von der Spitex-Fachstelle Palliative Care der Stadt Zürich zu drei verschiedenen Patientinnen und Patienten. In diesem Artikel kommt deutlich heraus, welch grosse Bedeutung in der Palliative Care auch der Betreuung der Angehörigen zukommt.

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Der «Schaffhauser Bock» hat im Januar unter dem Titel «Lebensabend in Schaffhausen» eine monatliche Serie gestartet. Diese widmet sich Diesem Thema, weil sich viele Menschen scheuen würden, sich frühzeitig mit der Planung der letzten Lebensphase auseinanderzusetzen, schreibt Chefredaktor Daniel Thüler. Grund sei, dass diese eng mit dem Sterben verbunden und der Tod in breiten Kreisen der Gesellschaft immer noch tabuisiert sei. In der ersten Folge der Serie porträtiert Thüler die Spitalexterne Onkologiepflege (Seop) der Krebsliga Schaffhausen, die im Kanton sowie in nördlichen Zürcher Weinland tätig ist. Sie ist für an unheilbar an Krebs erkrankte Menschen da, die zu Hause bleiben wollen. In der Seop teilen sich vier diplomierte Pflegefachfrauen mit Zusatzausbildung in Onkologie- oder Palliativpflege 260 Stellenprozente. Sie decken sieben Tage die Woche ab und bieten einen 24-Stunden-Notfalldienst an. «Von der einfachen Grundpflege bis zu hochkomplizierten Behandlung machen wir alles», sagt Seop-Leiterin Esther Mayer. Sie teilen die Ziele der mobilen Palliative-Care-Teams im Kanton Zürich: Sie versuchen Schmerzen sowie weitere belastende Symptome in den Griff zu kriegen und versuchen psychische, soziale und spirituelle Probleme zu lösen. Die Lebensqualität der Betroffenen, deren Autonomie und Würde haben oberste Priorität.

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Wie der Kanton Zug die spezialisierte Langzeitpflege regelt, zeigte ein Artikel in der «Neuen Luzerner Zeitung» vom Januar. Darin ging es um Neuerungen der «Konferenz Langzeitpflege». Dieses Gremium, bestehend aus je einem Exekutivmitglied jeder Gemeinde, organisiert die spezialisierte Langzeitpflege im Kanton Zug. Denn dafür sind die Gemeinden verantwortlich. Es existieren bereits sieben Angebote in diesem Bereich. Anfang dieses Jahres seien noch zwei dazu gekommen: Zum einen die stationäre Palliative-Care-Versorgung. Die Konferenz schrieb das Angebot öffentlich aus. Den Zuschlag bekam ein Pflegeheim im Nachbarkanton Luzern. Im Betagtenzentrum Eichhof in Luzern stehen nun der Zuger Bevölkerung permanent zwei Palliativbetten zur Verfügung. Es lohne sich noch nicht, eine eigene Station für die Palliative-Care-Versorgung im Kanton Zug zu betreiben, sagt Berty Zeiter, Präsidentin der Konferenz Langzeitpflege und Baarer Sozialvorsteherin. Zum anderen wurde das Angebot der Slow-Stream-Übergangspflege (SÜP) geschaffen. Sie erweitert die stationäre Akut- und Übergangspflege (AÜP). Damit sei eine 14-tägige Akut- und Übergangspflege im Pflegeheim Baar gemeint, die nun um maximal sechs Wochen verlängert werden könne. Zu den Angeboten der Zuger Langzeitpflege gehören auch die ambulante Palliative Care sowie die Nachtspitex. Die Nachfrage danach habe sich erfreulich entwickelt. Seit Oktober 2015 werden monatlich 100 Pflegestunden in der Nacht geleistet.

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Die «Schweiz am Sonntag» fühlte der Palliativ Care in der Schweiz den Puls. Dereinst sollten zwei Drittel aller Sterbenden palliative Hilfe in Anspruch nehmen könnten, hiess es in der Bildlegende – unter dem Bild einer vertrockneten Rose – «doch davon ist man weit entfernt». Die Journalistin sprach mit verschiedenen Palliativmedizinern und Horst Ubrich, dem Geschäftsleiter des Zürcher Lighthouse, über die Ziele und Leistungen ihrer Angebote. Und sie trug Zahlen zusammen. Ein Drittel der Kantone hatte 2013 keine ausreichende Palliativversorgung auf Spitalebene. Vor drei Jahren wurden landesweit gerade mal 306 Betten gezählt. Die Finanzierung der stationären Palliative Care sei zudem defizitär. Mirko Thiene, Oberarzt des Kompetenzzentrums für Palliative Care am Spital Bülach, kritisierte gegenüber dem Sonntagsblatt den Ansatz ganz grundsätzlich, die Leistungen in seinem Fachgebiet ökonomisch zu bewerten. «Es stellt sich doch die ethische Frage, ob die medizinische Versorgung sterbender Menschen überhaupt in die Logik der Gewinnmaximierung passt.»

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Auch die «Neue Zürcher Zeitung» brachte in ihrer Wochenend-Ausgabe ein grösseres Stück über Palliative Care. Der Aufmacher beschäftigt sich mit der unter Fachleuten umstrittenen Psychoonkologin und Theologin Monika Renz. Nach ihrem spirituellen Konzept orientiert man sich am Kantonsspital St. Gallen. Sie hat es anhand von 80 Patient_innen entwickelt und mit 600 evaluiert. Es besagt, dass ein sterbender Mensch verschiedene Phasen durchmache: «Der Sterbende gibt in einer ersten Phase seinen Alltagsbezug auf, überschreitet – oft mehrfach – eine Schwelle und erfährt in der dritten Phase Glücksseligkeit und Friede.» Für die Fachpersonen im Spital bedeute das, am Sterbebett präsent zu sein, etwa Familienbeziehungen anzusprechen und Traumbilder aufzuspüren. In der St. Galler Palliativstation lobt man Renz‘ Arbeit, die auch Traumdeutung, Klangreisen und Berührungen beinhaltet. Dank ihrer Einbindung ins Behandlungsteam benötige man weniger Beruhigungs- und Schmerzmittel, so ein Onkologe. Renz lehrt die Schulmediziner auch, dass der Tod eine mystische Komponente habe. Diese Erfahrung hat sie in eigenen Nahtoderlebnissen gemacht. Kritiker werfen Renz ihr Ideal vom «bewussten Tod» vor. Roland Kunz etwa sagt, er kenne Patienten, die ihre Nahtoderfahrungen negativ erlebt hätten und deshalb lieber schlafend sterben wollten. Simon Peng-Keller, Professor für Spiritual Care, kritisiert, Renz‘ Modell spiegle nicht die Vielfalt des Erlebens in Todesnähe, und es drohe Menschen unter Druck zu setzen, «gut» sterben zu können.

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Im Januar wurde am Spital Wallis ein unabhängiger Ethikrat ins Leben gerufen. Dieser sei wichtig, da «die Entwicklung der modernen Medizin […] für Ärzte, Patienten, Pflegende und Angehörige oftmals komplexe Entscheide mit sich [bringen]», sagte Ioan Cromec, Präsident des neu geschaffenen Rates, dem «Walliser Boten» (Artikel nicht online verfügbar). Manchmal komme es dabei zu einem Wertekonflikt oder einem moralischen Dilemma. Wertekonflikte bestehen, so die Zeitung, erstaunlicherweise mehrheitlich zwischen dem Ober- und dem Unterwalliser Spitalpersonal. Das Oberwallis sei katholisch geprägt, und deshalb sei der Familiensinn dort noch stärker verbreitet. Alte und gebrechliche Leute wollten im Oberwallis so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Hier sei das Ansehen der Palliative Care sehr hoch. Im Unterwallis sehe es hingegen häufig anders aus: Hier sei öfter vom selbstbestimmten Tod die Rede. «Da kommt früher oder später die Frage nach Sterbehilfe auf», heisst es im Artikel weiter. Der Ethikrat sei deshalb gefordert und müsse offizielle Richtlinien erarbeiten, wie in den Walliser Spitälern mit Sterbehilfe umgegangen werden solle. Bisher erhielten Sterbehilfeorganisationen keinen Zutritt zum Spital. Ebenso hat sich jüngst auch das Ethik-Forum des Kantons St. Gallen entschieden, wie das «St. Galler Tagblatt» schrieb. Assistierte Suizide seien in den Räumen kantonaler Spitäler nicht geduldet. Zwar sei ein Suizidwunsch am Lebensende zu respektieren und nicht moralisch zu werten. Suizidbeihilfe sei jedoch kein Teil des berufsständischen Ethos, daher sollte der Vollzug privat und nicht in der Klinik erfolgen, so das Ethik-Forum.

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In Deutschland gaben immer noch die bereits im November verabschiedeten Gesetze rund ums Lebensende zu reden. Das Online-Portal katholisch.de führte ein Interview mit dem Giessener Soziologen Reimer Gronemeyer. Dieser kritisierte, das neue Gesetz, das einen flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung vorsieht, habe die Palliativmedizin gestärkt, die ehrenamtliche Hospizarbeit hingegen geschwächt. «Die Ehrenamtlichen werden immer mehr an den Rand gedrängt, und nicht wenige reagieren darauf mit Verbitterung. Viele Palliativmediziner sehen die Hospizbewegung lediglich als laienhafte Vorläufer einer professionellen Versorgung», sagte Gronemeyer, der auch Theologe ist und sich seit Jahrzehnten für die Sterbebegleitung engagiert. Sterbende und ihre Angehörigen drohten zu Kunden einer «Sterbeexpertokratie» zu werden, die an Fallpauschalen gebunden ist und ihre Leistungen in Sterbeminuten abrechnen müsse. Die Hospizbewegung drohe, ihre Seele zu verlieren.

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Ob das neue Angebot in direktem Zusammenhang steht mit dem neuen Gesetz, das die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland verbessern will, wird aus dem Artikel in den «Stuttgarter Nachrichten» nicht klar. Klar wird aber, dass in Stuttgart das Palliative-Care-Angebot für Kinder massiv verbessert wurde. Das Olgaspital in Stuttgart ermöglichte schon früher, dass schwerkranke Kinder zu Hause, in ihrer vertrauten Umgebung leben und sterben konnten. Mit Spenden wurde ein ambulantes Spezialteam für pädiatrische Palliative Care finanziert, dass diesen Wunsch in Einzelfällen ermöglichte. Seit diesem Jahr gilt das Angebot nun für alle schwerstkranken Kinder. Das Team besteht aus fünf Ärzt_innen, sieben Pflegefachpersonen und einer Sozialarbeiterin. Die Kliniken in Baden-Württemberg hatten zuvor sechs Jahre lang mit den Krankenkassen verhandelt. Denn sie wollten kein Palliativ-Team auf die Beine stellen, das chronisch unterfinanziert ist. Das besondere an der Palliative Care für unheilbar kranke Kinder ist, dass diese oft über viele Jahre hinweg behandelt werden. Das Stuttgarter Team kümmert sich auch Kinder, bei denen von Geburt an feststeht, dass sie nicht alt werden. Diese können in guten Phasen sogar zur Schule gehen.

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Natürlich gab auch das im Dezember in Kraft getretene Sterbehilfe-Verbot in Deutschland Stoff für viele weitere Artikel. Erstens gab es wiederum Texte, die den neuen Artikel im Strafgesetzbuch analysierten. Zum Beispiel so fein säuberlich wie der Artikel von Dieter Birnbacher für den «Humanistischen Pressedienst». Birnbacher ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), dem Verein also der im Vorfeld der Abstimmung vehement für eine weiterhin liberale Regelung gekämpft hatte. Zwar habe der DGHS eine Schlacht verloren, so Birnbacher, dennoch habe die Debatte auch positive Seiten gehabt. Die lang verdrängten Themen «letzte Lebensphase» und «Sterbehilfe» seien in die mediale Aufmerksamkeit gerückt. Zudem wäre ohne die Diskussion um den assistierten Suizid auch die Palliativmedizin nicht so ausdrücklich gefördert worden. Nicht zuletzt betreffe bei Lichte betrachtet das neue Gesetz «nur einen kleinen Randbereich der Sterbehilfe». Viele Medien thematisierten zweitens den Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins «Sterbehilfe Deutschland». Diese wollten den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch ausser Kraft setzen lassen, bis das Gericht über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden hat. Sie reichten diese ein, weil sie sich in ihrem recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben verletzt sehen. Die Richter in Karlsruhe lehnten die einstweilige Anordnung jedoch ab, wie zum Beispiel die taz.de schrieb. Bis zum Entscheid, ob der Paragraf 217 tatsächlich gekippt wird, «sei ihnen der Suizid auch nicht völlig verwehrt, es gebe nur eine Einschränkung bei den Helfern». Drittens äusserte sich Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery zum Sterbehilfe-Gesetz. Durch den Beschluss werde sich am bisherigen Umgang der Ärzte mit dem Thema Sterbehilfe in der Praxis nichts ändern, wurde er auf domradio.de zitiert.

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In einem weiteren unserer Nachbarländer gaben die Themen Sterbehilfe und Palliativmedizin Anlass zur Diskussion: Das französische Parlament erlaubte im Januar in einem Kompromiss die Betäubung todkranker Patientinnen und Patienten. Dem neuen Gesetz sei eine jahrelange hitzige Debatte vorausgegangen, schrieb zum Beispiel das «Handelsblatt». Das neue Regelwerk erlaube es Patienten, eine sogenannte terminale Sedierung einzufordern, also ein Recht auf «tiefe, kontinuierliche Betäubung, die eine Bewusstseinsänderung bis zum Tod» nach sich ziehen kann. Einschränkend gilt jedoch, dass dies nur erlaubt ist, wenn von einem raschen Tod auszugehen ist. Das Gesetz gilt auch für Patienten, die ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können. Dann sind jedoch Absprachen mit den nächsten Angehörigen nötig. Ärzte verpflichten sich zur terminalen Sedierung und Einstellung der Behandlung, wenn Patienten dies zuvor selbst mündlich oder schriftlich verlangt hatten. Der sozialistische Abgeordnete Alain Claeys sagte, das Gesetz wolle in Zukunft ein «schlechtes Sterben» verhindern, das in Frankreich immer noch allzu oft passiere.

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In den Niederlanden, einem der liberalsten Länder in Sachen Sterbehilfe, nimmt die Diskussion darüber eine neue Qualität an. Dort will die Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende (NVVE), eine der einflussreichsten Lobbygruppen, die Debatte um die sogenannte Letzter-Wille-Pille lancieren. Todkranke sollten sich künftig mit Hilfe von Todespillen, die bisher nur illegal erwerbbar waren, das Leben nehmen können. Dazu wäre keine Hilfe eines Arztes mehr nötig. NVVE-Direktor Robert Schurink sagte, man wolle damit die Autonomie des Einzelnen stärken. Denkbar wäre zum Beispiel, dass spezielle Institutionen die Pille unter strengen Vorgaben ausgegeben würden. Ethiker warnten jedoch vor der Idee, den Ärzten diese Verantwortung abzunehmen. «Entscheidungen wie die über Leben und Tod müssen auf jeden Fall einer Kontrolle unterworfen sein», sagte etwa Medizin-Ethiker Theo Boer. «Ein Mittel wie die ist so gefährlich wie eine Schusswaffe auf dem Nachtschrank.»

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Im Januar ist der berühmte Popstar David Bowie gestorben. Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung seines letzten Albums «Black Star». Seine Familie liess daraufhin verlauten, er sei friedlich gestorben, zu Hause im Kreise seiner Familie, nach einem 18-monatigen Kampf gegen den Krebs. Von der Erkrankung war bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Mark Taubert, ein britischer Palliativmediziner und David-Bowie-Fan, veröffentlichte daraufhin einen Dankesbrief an Bowie im Internet. «Dear David», schrieb er, Bowies Tod habe ihm ermöglicht, mit einer Patientin über ihren bevorstehenden Tod zu sprechen. «Wir diskutierten deinen Tod und deine Musik, und es brachte uns dazu, über weitere schwierige Themen zu sprechen. Das ist nicht immer so einfach mit jemandem, der seinem eigenen Ende entgegen sieht.» Die Tatsache, dass Bowie zu Hause einen sanften Tod habe erleben dürfen, so kurz nach der Veröffentlichung von «Black Star» – das immerhin eine deutliche Good-Bye-Message beinhalte –, das könne einfach kein Zufall sein. «All dies war sorgfältig geplant und sollte ein Todeskunstwerk werden.» Eines seiner Ziele als Palliativarzt sei, dass Menschen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung und nicht in einem klinischen Setting sterben dürften. «Dass dir das gelungen ist, könnte ein Signal für andere sein, dass dies auch für sie möglich sein könnte.» David Bowies Sohn teilt diesen berührenden Nachruf auf seinen Vater über Twitter mit seinen Followern, obwohl er zuvor gesagt hatte, er wolle nun eine Weile offline bleiben.
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