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Medienschau Oktober 2018

Medienschau Oktober 2018

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Die Medienschau von palliative zh+sh gibt Einblick in die Berichterstattung zu Palliative Care und verwandten Themen des vergangenen Monats. (Bild: palliative zh+sh, ei)

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Die Medienschau

Die Medienschau ist eine Momentaufnahme eines Ausschnittes der öffentlichen Diskussion zum Thema und bietet kurze Zusammenfassungen, zeigt Verknüpfungen auf und soll nicht zuletzt unterhalten und zur weiteren Lektüre der besprochenen Beiträge anregen. Wo vorhanden werden die Links zu den Beiträgen deshalb unter «Links zu den Beiträgen» aufgelistet.

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08. November 2018 / Medien
Der «Tagesanzeiger» nahm sich nochmals der Schliessung des «Pallivita» der Diakonie Bethanien an und berichtete, warum die Nachfrage der Hospiz-Betten nachlässt. Die Diakonie begründete ihren Rückzug damit, dass der Bedarf an Palliative-Care-Betten durch die öffentliche Hand mehr als gedeckt sei. Auf die Schliessung befragt, antwortete Roland Kunz, Chefarzt Palliative Care und Geriatrie und Vorstandsmitglied von palliative zh+sh: «Tatsächlich ist die Nachfrage nach Betten in Hospizen zurückgegangen, weil sich unterdessen die Möglichkeit einer professionellen palliativen Betreuung zu Hause stark verbessert hat.» Diese sei im Raum Zürich nahezu flächendeckend durch die auf Palliative Care spezialisierte Spitex-Dienste abgedeckt. Kunz lobt auch die Qualität der Betreuung: «Ich bin beeindruckt, wie gut diese Fachpersonen auch bei komplexen Problemen arbeiten.» Es sei heute viel öfter möglich, einen Palliativpatienten direkt aus dem Spital heimzulassen als früher. Eine Motion, welche derzeit beim Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich vorliegt, will bestehende Lücken in der Palliative Care-Versorgung schliessen. Tatsächlich gebe es solche Lücken, so Kunz. «Die Lücke besteht aber nicht mehr in der pflegerischen, sondern in der medizinischen Betreuung zu Hause.» Denn es gäbe immer weniger Ärzte mit vertieftem Wissen in Palliative Care, die bereit seien, Hausbesuche zu machen.

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«Hier findet das Leben statt, auch wenn der Tod nah ist.»
Maja Rhyner, Leiterin Seniorenzentrum Wiesengrund

Anlässlich des Welthospiztages griff der «Winterthurer Stadtanzeiger» das Thema auf und besuchte das Hospiz im Seniorenzentrum Wiesengrund. Im Gespräch mit der Leiterin des Seniorenzentrums, Maja Rhyner, und dem stellvertretenden Leiter Pflege und Betreuung, Thomas Kodiyan, ging er Fragen auf den Grund, wie sich das Leben in einem Hospiz gestaltet und wie für die Angestellten der tägliche Umgang mit Sterben und Tod ist. «Für uns ist es von Bedeutung, dass wir normal mit diesen Bewohnern und den Angehörigen umgehen. Das heisst mit ihnen reden und ab und an ein „Gspässli“ einfliessen lassen. Es ist nicht einfach nur Pflege. Hier findet das Leben statt, auch wenn der Tod nah ist», beschrieb Maja Rhyner, wie bestmögliche Lebensqualität bis ans Lebensende eingerichtet werden kann. Thomas Kodiyan ergänzte, dass im Seniorenzentrum den Bewohnern die Möglichkeit geboten werde, ihr Leben mit gewohnten Aktivitäten weiterzuführen. In der Nacht gäbe es das Angebot des ergänzenden Begleitdienstes PACE. So werde ein Mensch im Sterben einfühlsam begleitet, wenn Angehörige oder Freunde dies nicht übernehmen können oder wollen. «Viele Bewohner in den Hospizzimmern wissen, dass ihr Leben begrenzt ist und können dies akzeptieren. Was mich immer wieder beeindruckt ist, dass viele Menschen eine gewisse Ruhe ausstrahlen in dieser Situation. Das Sterben muss nicht unbedingt mit Angst und Sorgen verbunden sein», sagt Kodiyan. Die drei Hospizzimmer sind in eine Wohngruppe integriert, wo vier Angestellte, die in Palliative Care ausgebildet seien, mitarbeiten. Diese können Einzelsituationen im Team reflektieren und andere Teammitglieder befähigen und unterstützen. Auch die Zusammenarbeit mit Angehörigen sei sehr intensiv, wenngleich immer ganz unterschiedlich.

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«Im Zentrum medizinischer humanitärer Hilfe steht der Wunsch, akutes Leid zu behandeln und Leben zu retten. Doch wir sollten uns auch um schwerkranke Menschen kümmern, die nicht mehr geheilt werden können, und ihre Lage erträglicher machen», schrieben die «Ärzte ohne Grenzen» Mitte Oktober. Sie sprachen mit Amin Lamrous, welcher als Palliative Care-Spezialist für «Ärzte ohne Grenzen» tätig ist: «Ein Schwerpunkt der Arbeit von «Ärzte ohne Grenzen» sind Notfallprogramme, z.B. in Konflikten. In solchen Situationen steht die Rettung von Leben im Vordergrund. Welche Situationen erlebt man in einer solchen Lage mit schwer erkrankten Patienten?» Lamrous antwortete mit einem Beispiel: Ein Mann lebe im Südsudan und sei an einem fortgeschrittenen Krebsleiden erkrankt. Er komme aus einem abgelegenen Dorf zum Krankenhaus der «Ärzte ohne Grenzen». «Eigentlich müsste man einen solchen Patienten in eine Klinik in die Hauptstadt überweisen.» Doch was tun, wenn es klar sei, dass es nicht einmal in der Hauptstadt ein Angebot für kurative Chirurgie gebe? «In unserem Krankenhaus können wir sowohl ihm als auch seiner Familie psychologische Unterstützung anbieten und eine Behandlung, die seine Schmerzen verringert. Was wir nicht tun sollten, ist, ihn in die Hauptstadt zu schicken, nur damit wir selbst mit so einer schmerzlichen Tatsache nicht umgehen müssen.»

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«Ärztestreit ums unerträgliche Leiden» titelte die Sendung «Puls» des SRF. Die Sendung wurde wenige vor Tage einer wichtigen Entscheidung des Parlaments der grössten Ärzteorganisation FMH ausgestrahlt: Soll die FHM die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW «Umgang mit Sterben und Tod» in die ärztliche Standesordnung aufnehmen oder nicht? Die Wiler Ärztin Yvonne Gilli lehne als Mitglied des FMH-Vorstands das neue Kriterium entschieden ab: «„Unerträgliches Leiden“ ist ein sehr subjektiver Begriff, und der Arzt muss sich dabei am Patienten orientieren. Der Begriff ist sehr heikel, weil er keine objektivierbaren, vergleichbaren und messbaren Kriterien mehr enthält.» Der Verband der Haus- und Kinderärzte mfe begrüsse dagegen die neue Regelung, welche dem Wunsch der Patienten nach Selbstbestimmung am Lebensende besser Rechnung trage. «In den Richtlinien wird der Schwerpunkt der Arzt-Patienten-Beziehung verschoben. Von paternalistischem Erlauben zu partnerschaftlichem Begleiten», sagt der Ustermer Hausarzt Res Kielholz. «Heute müssen viele Menschen mit einer schweren chronischen aber nicht tödlichen Krankheit unnötig erhebliches Leiden ertragen, bis der Tod kommt.»

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Ebenfalls im Vorfeld der FHM-Entscheidung hat die «Luzerner Zeitung» ein Interview mit Raimund Klesse, dem Präsidenten der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz veröffentlicht. Auf die Frage «Was aber nicht per se gleichbedeutend ist, Beihilfe zum Suizid abzulehnen. Begleiteter Suizid kann unter Umständen auch heilend sein» antwortete er: «Mit dem Wortlaut, «Leben zu schützen», ist Beihilfe zum Suizid nicht vereinbar. Nach dem Suizid ist man tot und zwar unwiderruflich – mit Heilung hat dies nichts zu tun. Fest steht indes, die von der SAMW vorgeschlagene Neuerung widerspricht diametral der ärztlichen Ethik, die besagt, Leben zu erhalten.» Mit den Neuerungen sollen Menschen, die «unerträglich leiden», mittels assistiertem Suizid aus dem Leben scheiden können. Was dies für Raimund Klesse bedeute? Leiden sei subjektiv. Jeder Mensch empfinde anders. Der eine leide, wenn er Krebs habe, für einen anderen ist es «unerträgliches Leiden», wenn er älter und gebrechlich werde. Was Leiden bedeute, sei von Person zu Person verschieden – einziger gleicher Nenner sei eine gewisse Verzweiflung, eine Notsituation, sei sie körperlicher oder seelischer Art. Leiden rufe danach, dass der Arzt alles unternehme, Linderung zu verschaffen und Schwierigkeiten gemeinsam durchzustehen. Der Begriff «unerträgliches Leiden» sei dagegen ein Kampfbegriff der holländischen Euthanasieprotagonisten, um Patiententötungen zu rechtfertigen. Ob diese Begrifflichkeit bei den geplanten Änderungen seiner Ansicht nach das Hauptproblem sei? «Es ist ein Problem, aber weitaus bedenklicher finde ich, dass die Richtlinien neu auch Kinder und Jugendliche, geistig, psychisch und mehrfach Behinderte umfassen sollen. Das ist eine krasse Ausweitung der Reglementierung. Diese Personengruppen sind in Holland und Belgien heute bereits von Sterbehilfe betroffen.»

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Nach der Entscheidung der FHM vom 25. Oktober 20018, die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW «Umgang mit Sterben und Tod» nicht in die ärztliche Standesordnung aufzunehmen, schrieben mehrere Schweizer Zeitungen darüber. Für die «NZZ» bleibt die Suizidhilfe ein Reizthema. Mit der Ablehnung der neuen Suizid-Regeln habe das Parlament der FHM eine neue Grundsatzdiskussion entfacht, so die «NZZ» weiter. Für Josef Widler, Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft, sei diese Entscheidung ein Etappensieg. Er finde die Orientierung am «unerträglichen Leiden» des Patienten zu schwammig. Die Nähe zum Patienten könne auch gefährlich sein, die Aufgabe des Arztes sei es, den Patienten leben zu lassen bei guter Qualität, sagt er. «Ärzte wollen Sterbehilfe nur bei Schwerstkranken leisten» schrieb der «Tagesanzeiger» und hielt zusätzlich fest, dass die FMH die alte Richtlinie zur Sterbehilfe nicht mehr zeitgemäss fände. Die Ärzteverbindung wolle deshalb mit der SAMW das Gespräch suchen, sagte Yvonne Gilli, Mitglied des FHM-Zentralvorstandes gegenüber dem «Tagesanzeiger». Diese neue Richtlinie könnte so aussehen, dass die Beihilfe zum Suizid zulässig wäre, wenn jemand an einer schweren, unheilbaren Krankheit leide, deren Symptome trotz bestmöglicher Therapie nicht genügend kontrollierbar seien. Damit würde die Bedingung des bevorstehenden Todes relativiert. Gilli nannte als Beispiel Patienten, die an einer unheilbaren fortschreitenden neurologischen Krankheit leiden. Ein solcher Patient solle nicht zwingend das Endstadium der Krankheit abwarten müssen, bevor er die Suizidhilfe in Anspruch nehmen könne.

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Der verwahrte Peter Vogt möchte Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Seine Haftstrafe wegen mehrfacher Vergewaltigung hat der 68-Jährige verbüsst. Seine Freiheit wird er dennoch nicht mehr erlangen, denn er wurde wegen attestierter Rückfallgefahr verwahrt – er sitzt in der interkantonalen Strafanstalt Bostadel im Kanton Zug. Ob ihm die Beihilfe zum Suizid gestattet wird, müssen schliesslich die Justizbehörden entscheiden. Ist der Wunsch nach Suizidbeihilfe im Gefängnis legitim? Das Schweizer Fernsehen strahlte ein Gespräch mit Rechtsprofessor Martino Mona zu diesem Thema aus. Auf die Frage «Weshalb lässt der Wunsch eines Mannes derart aufhorchen?» antwortete Mona: «Was Peter Vogt in Anspruch nehmen möchte, ist nicht Sterbehilfe, sondern Suizidbeihilfe – er möchte sich selber töten und möchte, dass Exit ihm dabei hilft, das Sterbemittel zu beschaffen. Der sterbewillige Mann wird dieses Mittel dann selber trinken und sich so selber töten. Obschon es sich dabei um ein Verhalten handelt, dass in der Schweiz zu Recht grundsätzlich legal ist, erstaunt es wenig, dass der Wunsch von Peter Vogt aufhorchen lässt.» Das liege an der Tatsache, dass die Verwahrung politisch sehr brisant sei, zu einem Kampfbegriff geworden sei und von vielen Missverständnissen und Vorurteilen umgeben sei. Einige sagen sich wohl: Der Mann sei doch verwahrt, der solle bloss still sitzen und leiden. Er solle nicht denken, er dürfe auch noch in Genuss von Exit kommen so wie ein unbescholtener Bürger, der in Würde sterben wolle. Der Fall könnte Präzedenz schaffen. «Es geht nicht um aktive Sterbehilfe – in der Schweiz ist es nicht erlaubt, einen Menschen auf sein Verlangen hin absichtlich zu töten. Es geht um Hilfe beim Suizid. Und ich wage zu bezweifeln, dass dies noch nie der Fall war. Auch Menschen im Gefängnis töten sich selbst, und es kommt sicher auch vor, dass andere Menschen ihnen dabei helfen. Die Frage ist nur, ob man dies bei einem sterbewilligen Verwahrten dem Zufall überlässt oder ob man ihm erlaubt, diesen letzten freiwilligen Schritt mit ein bisschen mehr Würde gehen zu können», sagte Martino Mona.

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«Roy wird es bis heute zwar vergessen haben, aber wir können ihm das Video zeigen und so wird er jeden Tag seines Lebens lächeln können.» Ian Donaghy

Es war nur eine kurze Meldung in der «Basler Zeitung», aber sie zog grosse Kreise: Dank Offenheit seitens des Pflege- und Betreuungspersonals und dem Engagement eines Sportclubs wurde der grosse Wunsch eines 94-Jährigen, an Demenz erkranken Mannes erfüllt. Es wäre sein Traum, sagte der Hochbetagte, vor seinem Tod einmal vor dem Kop an der «Meadow Lane» ein Tor zu erzielen, dort, wo er so viele Spiele seiner geliebten «Magpies» gesehen hatte. So wurde er im Rollstuhl an den Platzrand gefahren, allzu weit gehen konnte er nicht mehr. In der ersten Halbzeit hatte Roy Prentice seinen Auftritt. Mit dem ersten Versuch scheiterte der pensionierte Ingenieur, wie es die «Nottingham Post» schrieb, der Ball ging rechts am Tor vorbei. Als der Ball beim zweiten Mal im Zeitlupentempo über die Linie kullerte, drehten die Fans in den Rängen fast durch. Ian Donaghy, vom Heim, wo Roy Prentice wohnt, sagte: «Roy wird es bis heute zwar vergessen haben, aber wir können ihm das Video zeigen und so wird er jeden Tag seines Lebens lächeln können.»

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Die Pflege der mehr als 28'000 Demenz-Kranken in der Schweiz braucht viel Zeit und Geduld. Doch diese Zeit wird von den Versicherern nicht bezahlt. Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens brachte einen Einblick in die erste Schweizer Demenzpflegeeinrichtung, dem Demenzheim Sonnweid in Wetzikon. Gezeigt wurde in der Sendung die Pflegefachfrau Nadja Graf, welche Eugenio Diaz, einen 86-jährigen an Alzheimer erkrankten Mann betreut. Er lebe in seiner eigenen Welt und beeilen könne sie sich im Umgang mit dementen Menschen gar nicht. Sie müsse mit viel Zeit und mit einer gewissen Ruhe diesen Menschen begegnen, es könnten jederzeit die unterschiedlichsten Emotionen hervortreten, erklärte die junge Fachfrau. Angemessene Pflege und Betreuung von Dementen heisse, dass alles drei- bis viermal länger dauere. Sie liessen sich nicht in ein Schema pressen. Warum wird dieser Zeitaufwand nicht bezahlt? Dass der Pflege- und Betreuungsansatz für diese Patienten nicht stimme, sind sich Politik und Pflegeverbände sowie nationale Dachverband für Heime und Institutionen, Curaviva, einig.

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Statt einem Altersheim, entstehe im bernischen Dettenbühl ein Dorf für demente Menschen. Lohnt sich das? «Nau Media» veröffentlichte einen Artikel über dieses Vorhaben. Damit das Dorf umgesetzt werden könne, habe die Schweizer Armee vor Kurzem eine alte Mühle gesprengt. Weichen musste die Mühle 23 Wohnungen, einem Supermarkt und einem Coiffeursalon für demente Menschen. Vorbild sei das niederländische Demenzdorf «De Hogeweyk». Der ehemaligen Zürcher Stadtarzt Albert Wettstein sagte: «Das klassische Altersheim funktioniert ja eigentlich wie ein Hotel: Die Leute sind meistens auf ihrem Zimmer, können Fernsehen oder kurz Spazieren gehen. Sie haben ihre Ruhe und man trifft sich zum Essen im Speisesaal oder zu einem wöchentlichen Anlass wie einem Konzert oder Handarbeit, aber für Demente ist das ungeeignet». Demente Menschen können sich ihren Tag je länger je weniger selber einteilen und sich selber beschäftigen. Alleine in ihrem Zimmer zu warten, sei schlimm für sie. Sie bräuchten Unterhaltung und hätten oft einen grossen Bewegungsdrang. «Mindestens jeder zweite Schweizer spaziert gerne und demente Menschen sind da nicht anders – und zudem körperlich oft noch sehr fit», erklärte Wettstein, der mehrere Studien auf dem Gebiet der Demenz durchgeführt und betroffene Menschen begleitet hat. Was aber wäre die perfekte Lösung für einen Demenz-Patienten? Wettstein schüttelt den Kopf. «Gerade bei Demenz-Patienten gibt es keine Patentlösung. Denn die ersten paar Jahre der Erkrankung und die letzten sind grundverschieden.»

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Bei schwerer Krankheit oder Tod kommt meist viel Bürokratie ins Spiel. Vieles muss geregelt und abgesprochen werden, Vollmachten müssen geklärt sein. Mit dem «Goodbye-Buch» sei man für solche Situationen gewappnet. Es enthalte alle wichtigen Dokumente übersichtlich gesammelt an einem Ort. Die «Musikwelle» von Radio SRF hat das Goodbye-Buch in der Sendung vorgestellt. Mit dem Goodbye-Buch habe die langjährige Arztsekretärin Helena Sidler-Arnold einen hilfreichen Leitfaden für Not-Situationen entworfen. Eine persönliche Erfahrung habe sie dazu inspiriert. «Ich wurde von jemandem gebeten, stellvertretende Person bei einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag zu sein», so die Autorin. «Als ich mich nach den notwendigen Dokumenten erkundigte, wurde mir gesagt, sie seien in der Schublade rechts, in einem Ordner und bei verschiedenen Leuten.» Aus Helena Sidler-Arnold Sicht wäre es aber viel praktischer, wenn die verschiedenen Papiere und schriftlichen Wünsche alle an einem Ort gebündelt wären. Mit dieser Grundlage und Motivation sei das Goodbye-Buch entstanden, eine schön gestaltete und übersichtliche Sammelmappe mit wertvollen Informationen. Damit liessen sich alle wichtigen Schriftstücke an einem Ort nach Stichworten ordnen.
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