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Ständerat will Gesundheitsversorgung am Lebensende stärken

Ständerat will Gesundheitsversorgung am Lebensende stärken

Die Motion «Für angemessene Finanzierung der Palliative Care» wurde von der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eingereicht. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

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22. Oktober 2020 / Politik
palliative ch begrüsst die Motion «Für angemessene Finanzierung der Palliative Care», welche die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit aus ihrer Sitzung vom 19./20. Oktober 2020 eingereicht hat. Für palliative ch ist diese Motion eine starke Verpflichtung dafür, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich überparteilich für Palliative Care und damit für eine bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende engagieren wollen.
Auf Initiative der Präsidentin von palliative ch, Ständerätin Marina Carobbio Guscetti hat die Kommission an ihrer Sitzung vom 19./20. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, eine Motion zur Förderung der Palliative Care einzureichen. Mit der Motion fordert die Kommission den Bundesrat auf, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit schweizweit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung am Lebensende gewährleistet wird. Die Kommission bekräftigt damit ihre Bestrebungen, die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende rasch zu verbessern.
«Es ist schön zu sehen, dass das Thema Palliative Care und Lebensende parteiübergreifend als wirklich wichtig und relevant erachtet wird», resümiert Marina Carobbio Guscetti nach der Kommissionssitzung. Sie ist der Überzeugung, dass die aktuelle Covid-19-Pandemie die Wichtigkeit einer guten Versorgung am Lebensende verdeutlicht hat.
palliative ch setzt sich für eine umfassende Finanzierung der Palliative Care ein.


<Finanzierungslücken müssen geschlossen werden
Mit Blick auf eine schweizweit, flächendeckende Optimierung der allgemeinen und spezialisierten Palliative Care in allen Versorgungsbereichen, gilt es die im Bericht zum Postulat 18.3384 aufgezeigten Finanzierungslücken zu schliessen. Die Fachgesellschaft sieht folgenden Handlungsbedarf:
• Verankerung der Palliative Care als eigenständigen Leistungsbereich im KVG.
• Anerkennung von psychosozialen, spirituellen und funktionalen Leistungen an Patient*innen in der letzten Lebensphase als OKP-pflichtige Leistungskategorie.
• Eine sachgerechtere Abbildung der Leistungen in Abwesenheit des Patienten/ der Patientin in den bestehenden Tarifstrukturen (Einzelleistungs- und Pauschaltarife) sowie in den Pflegebedarfsstufen.
• Die Regelung der Abgeltung von konsiliarischen Leistungen im KVG.
• Die Schaffung einer Beratungs- und Koordinationspauschale für ein spezifisches Case Management von Palliative Care-Patient*innen. Die Vergütung im Rahmen einer Tarifstruktur ausserhalb von SwissDRG ist zu prüfen.
• Die Klärung der Frage, wie Leistungen der spezialisierten stationären Palliative Care angemessen vergütet werden können. Die Vergütung im Rahmen einer Tarifstruktur ausserhalb von SwissDRG ist zu prüfen.
• Die Klärung der Frage, wie Leistungen der allgemeinen stationären Palliative Care angemessen vergütet werden können. Insbesondere im Hinblick auf eine Erweiterung der Pflegebedarfsstufen.
• Die Klärung der Vergütung von Leistungen in Hospizen.
• Die Klärung von Palliativleistungen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen.

Zugang zu Palliative Care für alle ermöglichen
Gemäss Schätzungen von Bund und Kantonen wird für zwei Drittel aller zukünftiger Todesfälle eine Palliative Care-Versorgung benötigt werden. Insbesondere Menschen, die nicht an einer Krebserkrankung leiden, haben aktuell keinen ausreichenden Zugang zu Palliative Care. Nur 12% der im Spital verstorbenen Menschen erhielten im Jahr 2018 Leistungen der palliativmedizinischen Komplexbehandlung oder der spezialisierten Palliative Care.

Den Hauptgrund für diese Versorgungslücke sieht palliative ch primär in der Unterfinanzierung der Palliative Care. Deshalb begrüsst sie das Engagement der ständerätlichen Kommission sehr, die Gesundheitsversorgung für Menschen am Lebensende zu stärken. Es müssen endlich gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Abgeltung der Palliative Care zu garantieren und somit den Zugang zu dieser für die gesamte Bevölkerung zu ermöglichen.
palliative ch