Vorstellen des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung
Gast: Monika Lacher, Schweizerisches Rotes Kreuz, Schaffhausen
Mit einer Patientenverfügung haben Sie Gewissheit, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlungen respektiert wird, wenn Sie ihn nicht mehr selber äussern können. Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Ihre Belange regeln soll, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind. Sie erhalten zu diesen beiden Dokumenten nützliche Informationen.
Eine Veranstaltung von palliative zh+sh, Regionalgruppe palliative-schaffhausen.ch