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Schaffhausen: Kredit für palliative Versorgung gesprochen

Schaffhausen: Kredit für palliative Versorgung gesprochen

Die Kantone haben gemäss des aktuellen Gesundheitsgesetzes für eine bedarfsgerechte spezialisierte Palliativpflege zu sorgen. (zvg)

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28. Februar 2023 / Region
Der Schaffhauser Kantonsrat hat einen Kredit von knapp 1 Million Franken für die palliative Spezialversorgung im Kanton genehmigt. Damit diese definitiv gesichert ist, braucht es noch eine Volksabstimmung.
Ein wichtiges Geschäft stand am Montag auf der Traktandenliste des Schaffhauser Kantonsrates: die palliative Spezialversorgung im Kanton soll mittels eines Kredits von knapp einer Million Franken pro Jahr gesichert werden. So schlugen es Gesundheitskommission und Regierungsrat dem Parlament vor. Und dieses war sich einig: Mit 51:0 Stimmen wurde der Kredit genehmigt.

Erfolgreiche Pilotphase

Die Kantone haben für eine bedarfsgerechte spezialisierte Palliativpflege zu sorgen. In Schaffhausen hat man deshalb im Oktober 2019 ein Pilotprojekt gestartet. Dieses hat sich bewährt, wie die Gesundheitskommission feststellte. Weil das Projekt Ende 2023 auslaufen wird, stellte der Regierungsrat nun den Antrag zur definitiven Einführung ans Kantonsparlament.

Die Beträge sogar erhöht

Für die Pilotphase wurden die Finanzmittel im Jahr 2019 knapp kalkuliert und verschiedene Leistungen waren nicht berücksichtigt, wie die Regierung nun schreibt. Will man die verschiedenen Spezialdienste weiterführen und ausweiten, sind höhere Kantonsbeiträge notwendig. So sollen die Mobilen Palliative Care Dienste (MPCD) einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 160 000 Franken bekommen (Pilot: 122 000). Das Hospiz mit drei Betten erhält 740 000 Franken (Pilot: 538 000) und die Koordinationsstelle 60 000 Franken (Pilot 40 000). Gesamthaft beträgt der jährliche Kantonsbeitrag 960 000 Franken.

Volksabstimmung am 18. Juni

Die Weiterführung der spezialisierten Palliative Care im Kanton Schaffhausen ist bei Regierung und Parlament also unbestritten. Doch noch ist eine letzte Hürde zu nehmen: Weil die jährlich wiederkehrenden neuen Ausgaben über 500 000 Franken liegen, verlangt die Kantonsverfassung eine Volksabstimmung. Diese findet am 18. Juni statt.
palliative zh+sh / Bettina Weissenbrunner