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Die PallBox für palliative Notsituationen

Die PallBox für palliative Notsituationen

In Schaffhausen gibt es Zugang zu Reservemedikation.

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10. März 2022 / Vermischtes
Im Kanton Schaffhausen dürfen künftig Heime, Ärzte und Spitex eine Reservemedikation für Palliativepatienten in Anspruch nehmen.
In Zeiten von Corona hat die Koordinationsstelle des Kantons Schaffhausen die kantonale Palliative Reservemedikation für Corona-Patienten ausgearbeitet. Nun wurde erkannt, dass diese Art der Versorgungssicherheit auch in Zukunft vorhanden sein sollte – und zwar für alle Palliativsituationen.

Im Regelfall werden Medikamente für Heimbewohner und Spitex-Patienten von den betreuenden Ärzten/Ärztinnen verordnet, rezeptiert und bereitgestellt. Um in Notfallsituationen rasch auf die Medikamente zugreifen zu können, welche auf der Palliativen Reservemedikation aufgeführten sind, werden einige Heime mit einem Notfallsortiment (einer soge¬nannten PallBox) ausgerüstet. Aus der PallBox können dann im Notfall die Institutionen Medikamente beziehen. Auch lokale Spitexdienste sollen in Notfallsituationen rund um die Uhr Zugriff zu den Medikamenten haben, um eine Behandlung einzuleiten.

Die Heime und Spitexdienste haben in der Regel keine Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke. Jedem der vier Standorte, welchem eine PallBox zugeteilt wird, muss eine Pflegeverantwortliche (in der Regel Pflegedienstleitung) bezeichnen, welche die Verantwortung über den korrekten Umgang mit dem Notfallsortiment übernimmt. Zudem muss die Institution eine Apotheke (die Volksapotheke zum Zitronenbaum) als Stelle bezeichnen, welche Verantwortung für das Notfallsortiment übernimmt.
Palliative zh+sh, Bettina Weissenbrunner