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Selbstbestimmung am Lebensende: Realität oder Illusion?

Selbstbestimmung am Lebensende: Realität oder Illusion?

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Sind Patientenverfügungen zur Wahrung der Selbstbestimmung am Lebensende ein taugliches Instrument? Dieser und weiteren Fragen geht die Arbeit «Selbstbestimmung am Lebensende: Realität oder Illusion?» nach. (Bild: Fotolia)

Portrait

Buchcover Haussener 2017
Selbstbestimmung am Lebensende: Realität oder Illusion?
Eine kritische Analyse von Rechtslage und medizinischer Praxis

Stefanie Haussener

Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft, Band 114
Schulthess Verlag
Februar 2017

ISBN: 978-3-7255-7666-1
380 Seiten, broschiert
CHF 89.00

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24. Mai 2017 / Wissen
Eine Dissertation von Stefanie Haussener analysiert die «Selbstbestimmung» aus juristischer Sicht. Haussener hat untersucht, wie die Selbstbestimmung am Lebensende in der Praxis gewahrt werden kann und wie die geltende Rechtslage aus dieser Perspektive zu beurteilen ist.
Entscheidungen am Lebensende stellen Betroffene und Beteiligte vor besondere Herausforderungen und werfen an der Schnittstelle von Recht, Medizin und Ethik viele Fragen auf: Wann ist ein Patient urteils(un)fähig? Kann bzw. muss eine urteilsfähige Person immer selbstbestimmt über das Lebensende entscheiden? Welche Funktion nimmt dabei der Arzt ein? Sind Patientenverfügungen zur Wahrung der Selbstbestimmung am Lebensende ein taugliches Instrument? Darf sich das medizinische Personal unter bestimmten Umständen über einen Patientenwunsch hinwegsetzen? Wer bestimmt wie über Leben und Tod eines urteilsunfähigen Menschen, wenn die eigene Vorsorge fehlt? Welche Formen der Patientenautonomie lassen sich im Spitalalltag überhaupt realisieren?
Sind Patientenverfügungen zur Wahrung der Selbstbestimmung am Lebensende ein taugliches Instrument?

Unter dem Titel «Selbstbestimmung am Lebensende: Realität oder Illusion? Eine kritische Analyse von Rechtslage und medizinischer Praxis» ist die Dissertation der Juristin Stefanie Haussener als Band erschienen. Die Dissertation widmet sich den vielgestaltigen Aspekten im Spannungsfeld von Selbst-­ und Fremdbestimmung, Patientenwillen und ­wohl aus einer interdisziplinären Sichtweise. Im Fokus der Betrachtung stehen zudem die Themen Demenz, Sterbehilfe und Palliative Care. Nach einer kritischen Gegenüberstellung von Rechtslage und Realität im Kontext von Entscheidungsprozessen in der letzten Lebensphase werden Anregungen für die Weiterentwicklung von (privat)rechtlicher Regelung und medizinischer Praxis präsentiert. Haussener gelangt in ihrer Analyse zum Schluss, dass die geltende Rechtslage nicht in allen Bereichen überzeugt. Auch die medizinische Praxis ist verbesserungswürdig. Sie formuliert konkrete Lösungsansätze insbesondere zuhanden des Gesetzgebers, der Gerichte und Erwachsenenschutzbehörden sowie an Medizinalpersonen und Spitäler.

Die rechtliche Sicht auf das Lebensende im NFP 67

Die Dissertation wurde im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» NFP 67 durchgeführt. Das Forschungsprojekt «Selbstbestimmung am Lebensende im Schweizer Recht: Eine kritische Auseinandersetzung mit der rechtlichen Pflicht, selber entscheiden zu müssen» von Prof. Regina Aebi-Müller von der Universität Luzern hat untersucht, ob das heutige System des schweizerischen Handlungsfähigkeitsrechts (einschliesslich Patientenverfügung und gesetzliche Vertretungsrechte) im Kontext medizinischer Entscheidungen am Lebensende tragfähig ist und ob der Regelungsrahmen des Erwachsenenschutzrechts der medizinischen Wirklichkeit sowie den Bedürfnissen Sterbender und ihrer Angehöriger gerecht wird. Hausseners Dissertation fand im Rahmen dieses Forschungsprojektes statt.
«Das Rechtskonzept der Urteilsfähigkeit wird im Kontext von Entscheidungen am Lebensende besonders herausgefordert.»

«Die Zulässigkeit medizinischen Handelns wird in der Schweiz heute von der Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten geprägt. Der Begriff der Selbstbestimmung umfasst - im rechtswissenschaftlichen Sinne - das Verfügungsrecht des Einzelnen über seinen Körper und damit auch über sein Leben. Die Einwilligung rechtswirksam erteilen können jedoch nur urteilsfähige und aufgeklärte Patientinnen und Patienten. Das Rechtskonzept der Urteilsfähigkeit wird im Kontext von Entscheidungen am Lebensende besonders herausgefordert», heisst es im Projektbeschrieb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Luzern. Das Projekt wurde kürzlich abgeschlossen, einige Ergebnisse wurden bereits publiziert (siehe Link in der Seitenleiste).
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