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Umgang mit Sterben und Tod: neue Richtlinien in Kraft

Umgang mit Sterben und Tod: neue Richtlinien in Kraft

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Wie umgehen mit Sterbewünschen von Patientinnen und Patienten? Aktuelle Entwicklungen führten zur Überarbeitung der entsprechenden Richtlinien der SAMW. (Bild: Fabian Biasio)

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06. Juni 2018 / Politik
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) veröffentlicht neue medizin-ethische Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod. Diese enthalten differenzierte Kriterien, die den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und weiteren Fachpersonen ethische Sicherheit geben in den herausfordernden Situationen im Umgang mit Sterben und Tod.
Die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Patientinnen und Patienten, die mit dem eigenen Sterben konfrontiert sind, sei eine zentrale Aufgabe der Medizin, die hohen Respekt und grosse ethische Verantwortung verlange, schreibt die SAMW in ihrem jüngsten Newsletter.

Medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen hatten Anlass gegeben, die bestehenden SAMW-Richtlinien «Lebensende» zu überarbeiten. In den neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» stehen die Betreuung in der Sterbephase, das Gespräch mit Patientinnen und Patienten, bei denen eine tödlich verlaufende Erkrankung diagnostiziert wurde, und der Umgang mit Sterbewünschen im Fokus.
Der Sterbewunsch muss für die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein.

Neu wird der Wunsch nach Suizidhilfe bei Patientinnen und Patienten, deren Todeseintritt noch nicht absehbar ist, in den Richtlinien explizit behandelt. Gemäss den neuen Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren Druck entstanden sein. Dieser Wunsch des Patienten, in der unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein.

Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patientinnen und Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung in Betracht zu ziehen oder nicht.

Die Richtlinien stehen ab sofort online zur Verfügung und können demnächst gedruckt bestellt werden (siehe Box neben dem Bild).
SAMW