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Top-5-Liste der unnötigen Behandlungen veröffentlicht

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18. März 2024
smarter medicine publiziert in Zusammenarbeit mit palliative.ch eine Top-5-Liste. Getreu dem Motto «Weniger ist manchmal mehr» sind darin fünf unnötige Behandlungen sowie Abklärungsschritte aufgeführt, auf die in der Palliativmedizin verzichtet werden kann.
Die vorliegende Top-5-Liste der Palliativmedizin ist auf eine Initiative der Ärztinnen und Ärzte von palliative.ch erstellt worden (sie vertreten die wichtigsten Palliativzentren der Schweiz) mit dem klaren Ziel vor Augen, in einem mehrstufigen Prozess insgesamt fünf Behandlungsmethoden zu erarbeiten, auf die in der Palliativmedizin verzichtet werden kann. Getreu dem Motto: «Weniger ist manchmal» mehr und in Kooperation mit der gemeinnützigen Organisation smarter medicine hat der Vorstand von palliative.ch die nun vorliegende Top-5-Liste freigegeben.

Die fünf Empfehlungen auf einen Blick:

1. Keine Versorgung von Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen (auch nicht
onkologischen) Erkrankungen, die körperliche, psychologische, soziale oder spirituelle Bedürfnisse haben, ohne Einbezug der palliativ medizinischen Versorgung.

Bei lebensbedrohlichen (auch nicht krebsbezogenen) Erkrankungen mit körperlichen, psychologischen, sozialen oder spirituellen Bedürfnissen sollte der Einbezug der Palliativmedizin möglichst frühzeitig erfolgen, um einen Beitrag zu einer lebensverlängernden Behandlung leisten zu können. Zahlreiche Studien belegen, dass der frühzeitige Einbezug der spezialisierten Palliativmedizin die Schmerz- und Symptomkontrolle verbessert, die Zufriedenheit der Familie mit der Behandlung steigert und die Kosten senkt. Palliativmedizin beschleunigt das Sterben nicht, sondern kann das Sterben in manchen Fällen sogar hinauszögern.

2. Keine Krebstherapie bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung beginnen, ohne gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten die Ziele der Behandlung zu definieren und die Unterstützung durch die Palliativmedizin zu berücksichtigen.
Beim Beginn einer Krebstherapie bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung sollten die Ziele und die Behandlung mit den Betroffenen abgestimmt und eine palliativmedizinische Unterstützung in Betracht gezogen werden. Eine palliativmedizinische Behandlung kann die Symptome lindern oder das Überleben kurzzeitig verlängern, aber sie kann auch erhebliche Nebenwirkungen auslösen und die Lebensqualität der Kranken beeinträchtigen. Eine begleitende palliative Pflege und Betreuung kann den Patientinnen und Patienten jedoch in dieser Zeit helfen.

3. Bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener progressiver Krankheit oder Krebs, die unterernährt sind, nicht routinemässig eine künstliche Ernährung einführen.
Bei mangelernährten Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Krankheit oder Krebs sollte nicht routinemässig auf künstliche Ernährung umgestellt werden, ohne zuvor mit der Patientin, dem Patienten die Prognose der Krankheit und den zu erwartenden Nutzen in Bezug auf Lebensqualität und Lebensdauer sowie die mit der Ernährungstherapie verbundene Belastung erörtert zu haben. Die Ernährung sollte vielmehr auf die Wünsche der Patientinnen und Patienten eingehen und von der Freude, dem Geschmack und dem Wohlbefinden der Patientin oder des Patienten beeinflusst werden. Bei Patientinnen und Patienten am Lebensende bringt eine künstliche Ernährungstherapie kaum Vorteile.

4. Keine Bluttransfusionen auf der Grundlage willkürlicher Bluttestwerte vornehmen, wenn keine Symptome vorliegen oder wenn bei früheren Bluttransfusionen kein klinischer
Nutzen erkennbar war.

Auf das Verabreichen einer Bluttransfusion auf der Grundlage von Blutwerten sollte, wenn keine Symptome vorliegen oder wenn bei früheren Transfusionen kein klinischer Nutzen erkennbar war, verzichtet werden. Einzig auf der Basis von Labormesswerten sollte keine Bluttransfusion verabreicht werden.

5. Keine Fortführung der Behandlung, ohne Gespräche über Prognose, Wünsche, Werte und die Gestaltung des Lebensendes (einschliesslich der vorausschauenden Behandlungsplanung) bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Krankheit zu führen.
Die vorausschauende Behandlungsplanung ist ein strukturierter Kommunikationsprozess, der die Wahl einer vertretungsberechtigten Person sowie die Festlegung und Kommunikation von Werten und Wünschen in Bezug auf die medizinische Versorgung umfasst. Dadurch wird die vertretungsberechtigte Person darauf vorbereitet, gegebenenfalls situationsbedingt medizinische Entscheidungen zu treffen, und die medizinische Fachperson wird entsprechend angeleitet, falls der Patient oder die Patientin ihre Urteilsfähigkeit verlieren sollte. Die vorausschauende Behandlungsplanung eignet sich besonders für Patientinnen und Patienten mit schweren und lebensbegrenzenden Krankheiten sowie für deren Familien und Gesundheitsdienstleistenden.

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