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Patientenverfügung «plus» (ACP)

Gesundheitliche Vorausplanung

Was gehört zu einer gesundheitlichen Vorausplanung in jeder Lebenslage? Welches sind die wichtigen, rechtlichen Grundlagen valide Patientenverfügungen, die es zu berücksichtigen gilt? Welche Rolle spielen Ärzte, Patienten und ACP-Beraterinnen? Wer sind Unterstützer und welche Instrumente und Dokumente kommen in der Advance Care Planning (ACP) zum Tragen? Antworten dazu gibt es in der Übersichtsbroschüre «Gesundheitliche Vorausplanung – Patientenverfügung plus». palliative zh+sh hat diese in Zusammenarbeit mit dem UniversitätsSpital Zürich, der Krebsliga Zürich und der Praxisgemeinschaft Bauma realisiert.

Unterlagen zur Entscheidungsfindung - Urteilsfähigkeit

Zur ACP-Beratung gehören informative Unterlagen, welche die Patientinnen und Patienten in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. In der speziellen Patientenverfügung «plus» kann für unterschiedliche Krankheitssituationen oder Komplikationen festgehalten werden, welches Therapieziel gelten soll. Die Patientenverfügung gilt immer, wenn ein Patient oder eine Patientin nicht selber urteilsfähig ist.

Patientenverfügung «plus»

Das Ziel der Patientenverfügung «plus» ist eine individuelle Festlegung von Therapiezielen für unterschiedliche Krankheitssituationen:
  • Standortbestimmung zur Therapiezielfindung
  • Vertretungsberechtigte Person/Personen
  • Ärztliche Notfallanordnung
  • Therapiezielfestlegung bei längerer Urteilsunfähigkeit
  • Therapiezielfestlegung bei bleibender Urteilsunfähigkeit
  • Weitere Formulare für individuelle Festlegungen und Behandlungswünsche