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Medienschau September 2018

Medienschau September 2018

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Die Medienschau von palliative zh+sh gibt Einblick in die Berichterstattung zu Palliative Care und verwandten Themen des vergangenen Monats. (Bild: palliative zh+sh, ei)

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Die Medienschau

Die Medienschau ist eine Momentaufnahme eines Ausschnittes der öffentlichen Diskussion zum Thema und bietet kurze Zusammenfassungen, zeigt Verknüpfungen auf und soll nicht zuletzt unterhalten und zur weiteren Lektüre der besprochenen Beiträge anregen. Wo vorhanden werden die Links zu den Beiträgen deshalb unter «Links zu den Beiträgen» aufgelistet.

Dokumente zum Thema

Video zum Thema

05. Oktober 2018 / Medien
«So wird der Wille des Patienten auch umgesetzt» titelte der «Tagesanzeiger» im Artikel über Patientenverfügungen. Letztere seien oft nutzlos, da zu allgemein formuliert. Zudem seien Patientenverfügungen oft nicht vorhanden oder nicht rechtzeitig auffindbar. Tanja Krones, Leitende Ärztin für medizinische Ethik am Universitätsspital Zürich, ergänzt: «Ein weiterer Grund für den geringen Nutzen ist, dass Patientenverfügungen zu häufig nur auf dauerhafte Urteilsfähigkeit oder eine Situation am Lebensende ausgerichtet sind.» Es werde kaum beachtet, dass man in Folge eines Notfalls vorübergehend urteilsunfähig werden könne und dass medizinische Entscheide gefällt werden müssten. Barbara Züst, Geschäftsführerin der Patientenorganisation SPO, sieht das Grundproblem darin, dass Patienten beim Ausfüllen der Patientenverfügung allein gelassen würden und keine Beratung vorgesehen sei. Die Fachleute sind sich einig, dass es Änderungen braucht, damit Patientenverfügungen ihren Zweck erfüllen. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit BAG hat nun eine Expertengruppe ein nationales Rahmenkonzept erstellt. Dieses zeigt auf, wie die gesundheitliche Vorausplanung verbessert werden kann. Im Zentrum dabei steht die Advance Care Planning ACP. «Was ist dabei neu?» fragt der «Tagesanzeiger». Ein wesentliches Element dieser erweiterten Patientenverfügung sei, dass man sie nicht alleine, sondern zusammen mit einer Gesundheitsfachperson erarbeite, so Tanja Krones, welche Mitglied dieser Expertengruppe ist. ACP ist in der Schweiz noch in den Anfängen. Derzeit gibt es rund 100 Personen, die über die fachspezifischen Kenntnisse verfügen und ACP-Beratungen geben können. Auf pallnetz.ch sind weitere Informationen zu ACP erhältlich.

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Auch Tele Züri widmete sich der Patientenverfügung und der Advance Care Planning ACP. In der Sendung «Konkret» nahmen Monika Obrist, Geschäftsführerin palliative zh+sh und Präsidentin palliative ch, und Heidi Dazzi, Ärztliche Leiterin TUCARE Dietikon, Onkologin und Palliativmedizinerin, ausführlich Stellung zu «Selbstbestimmung bis am Schluss – die schwierige Situation am Lebensende». Auf den Hinweis der Moderatorin, dass die meisten Menschen denken «Wir haben ja noch lange Zeit, uns ums Sterben und den Tod zu kümmern» und sich daher wenig bis gar nicht damit auseinandersetzen, antwortete Monika Obrist: «Wir erleben immer wieder, wie wertvoll es ist, wenn wir in der Beratung auf diese Thematik zu sprechen kommen. Dabei ist unser Fokus nicht auf das Sterben mit seinen ganzen Schreckensvorstellungen gerichtet, sondern wir fragen viel mehr, wie der Mensch leben möchte, wenn es ihm einmal nicht mehr gut gehen sollte.» Unterstützend sei auch, dies mit den Angehörigen zu besprechen. «Das muss weder dramatisch noch lange sein, aus einem solchen Austausch kann sich auch ein ganz gutes Gespräch entwickeln.» Heidi Dazzi berichtet, dass oft der erste Satz sei, wenn Patienten erstmals zu ihr kommen: «Ich bin Mitglied von Exit». Sie frage dann jeweils nach: «Ja, das habe ich gehört. Sie wollen nicht leiden. Was haben Sie denn für Erfahrungen mit Sterben und Tod gemacht? Was haben Sie gesehen, welche Vorstellungen haben Sie?» Wenn man sich bereits in Zeiten, wo man noch gesund und entscheidungsfähig sei, und noch nicht von einer Krankheit gezeichnet, dann habe man gute Voraussetzungen geschaffen, dass man in seinen Wünschen und Bedürfnissen in Krankheit und Lebensende ernst genommen werde und diese umgesetzt würden. Davon ist Heid Dazzi überzeugt. ACP sei ein unterstützendes und nützliches Instrument dafür.

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«Ich bin ein Hausarzt, der 35 Jahre lang das Gefühl hatte, eine gute, sinnvolle und kostensparende Tätigkeit zu machen.»
Werner Kaiser

Empörung löste der Artikel «Ein guter Hausarzt» von «Politik und Patient» aus. Der Artikel handelt von Werner Kaiser aus Biel, der während 35 Jahren in seiner Praxis einer – wie er meinte – guten, sinnvollen und kostensparenden Tätigkeit nachging. Kaiser ist 70 Jahre alt, er ist rund um die Uhr für seine Patienten da, er betreut sie in Pflegeheimen und macht Hausbesuche. Dadurch verhindert er teure Hospitalisierungen. Doch das hatte Folgen für ihn: 2014 und 2015 geriet Kaiser in die Mühlen eines sogenannten «Wirtschaftlichkeitsversfahrens» durch die Krankenkassen. Im Juni 2018 verurteilte ihn ein Schiedsgericht im Kanton Bern zur Rückzahlung von insgesamt 570'000 Franken an 31 Krankenkassen. Der Vorwurf an ihn: Er habe seine Patienten überbetreut und damit zu viel Kosten verursacht. Obwohl es wissenschaftlich erwiesen ist, dass Hausbesuche bei älteren Menschen die Einweisung in ein Spital oder Pflegeheim verzögern oder verhindern können, werden Werner Kaiser ausgerechnet diese Hausbesuche im Urteil als «unwirtschaftlich» vorgeworfen. Der zuständige Richter kommentiert den Sachverhalt so, dass Kaiser seine «Patienten animiere», «jederzeit bei ihm Leistungen einzufordern». Wer solche «Komfortleistungen» für seine Patienten erbringe, handle unwirtschaftlich.

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Auch mit Wirtschaftlichkeit musste sich die Diakonie Bethanien auseinandersetzen. In einer Medienmittelung informierte sie anfangs September, dass die «Pallivita Bethanien» schliesst. Nach 10 Jahren Pionierarbeit ziehe sich die Diakonie Bethanien aus dem Bereich der Palliative Care zurück. Der Bedarf an Palliative Care-Betten sei durch die öffentliche Hand mehr als gedeckt, ein weiteres karitatives Engagement der Diakonie Bethanien sei deshalb nicht mehr angezeigt. Das definitive Aus folgt aufgrund eines jährlichen Defizits von 1 bis 2 Millionen, wie unter anderem im «Lokalinfo Zürich West» zu lesen war. Das Defizit wird von der Diakonie übernommen. «Aber so hohe Defizite können wir langfristig nicht tragen», betonte Direktor Andreas Winkler. Betroffen seien von der Auflösung etwa 17 bis 19 Angestellte. Für Leute aus dem hochqualifizierten Pflegebereich werde es nicht schwierig, eine Stelle zu finden, ist Winkler überzeugt. Zudem könnten einige innerhalb der Diakonie wechseln und man sei bei der Stellensuche behilflich. Und für Patienten, die jetzt noch betreut werden, suche man eine andere Unterkunft.

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Aktiver werden will hingegen die aargauische Stadt Brugg, meldete die «Schweiz am Wochenende». Brugg wolle in der Palliative Care eine Pionierrolle einnehmen, indem ab sofort ein engmaschiges Netzwerk für Palliativversorgung aufgebaut werde. Dies sei im überabeiteten Altersleitbild der Stadt Brugg als eine zu treffende Massnahme festgehalten. Die Massnahme soll im Rahmen von Nachbarschaftshilfe und dem Prinzip der Selbsthilfe folgen. Profitieren soll die ganze Bevölkerung. Am ersten Netzwerkabend sprach Dieter Hermann, Geschäftsführer Hospiz Aargau: «Für Betroffene und Angehörige ist es zentral, dass sie sich – möglichst früh und unkompliziert – die nötige Hilfe holen können und auch psychosoziale Unterstützung erhalten, um eine hohe Lebensqualität zu erhalten.» Die Besucherinnen und Besucher des Informationsanlasses konnten sich bereits an diesem Abend aktiv an der Mitgestaltung beteiligen. Gemeinsam mit den Fachpersonen der Palliative Aargau und der Spitex gingen sie den Fragen nach «Wie soll das Netzwerk aussehen?», «Wer und wie könnte/sollte sich dafür begeistern?» und «Was soll mit diesem Projekt erreicht werden?». Für dieses Projekt wird sich, nebst dem Engagement der genannten Fachleute, auch der Stadtrat Jürg Bauer einsetzen.

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Mit seiner Forderung, auch gesunden Menschen Suizidhilfe zu gewähren, ist ein Zürcher Verein vor Bundesgericht abgeblitzt, schrieb die «NZZ». Die Vorinstanz sei zu Recht nicht inhaltlich darauf eingetreten, befanden die Lausanner Richter. Kürzlich hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ihre Empfehlungen im Umgang mit Sterben und Tod revidiert. Neu sollen nicht nur Menschen, bei denen der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat, Suizidhilfe erhalten. Auch Patienten, bei denen Krankheitssymptome «Ursache unerträglichen Leidens» sind, soll ein Arzt eine tödliche Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital verschreiben dürfen. Voraussetzung ist, dass der Patient urteilsfähig ist. Der «Verein echtes Recht auf Selbstbestimmung» mit Sitz in Gossau will diese Praxis auf gesunde Menschen ausweiten. Aber weder die Behörden noch die Gerichte sind bereit, sich mit der Frage der Suizidhilfe für gesunde Menschen zu befassen. In seinem publizierten Urteil stützt das Bundesgericht das Zürcher Verwaltungsgericht, das eine materielle Behandlung der Forderung des Vereins abgelehnt hat. Gegenstand einer «Feststellungsverfügung» kann gemäss Bundesgericht nur ein konkreter Fall sein. Hingegen sei es nicht möglich, eine abstrakte Rechtslage amtlich festzustellen. Das höchste Gericht weist deshalb die Beschwerde ab. Fünf Vereinsmitglieder sowie ein Arzt hatten 2015 den kantonsärztlichen Dienst ersucht, Ärzten das Verschreiben einer tödlichen Dosis von Natrium-Pentobarbital für gesunde Menschen zu erlauben. Der kantonsärztliche Dienst trat jedoch nicht auf das Gesuch ein. Daraufhin verlangten die Vereinsmitglieder und der Arzt von der Gesundheitsdirektion, sie soll die Verfügung des kantonsärztlichen Dienstes aufheben und ihr Anliegen behandeln. Die Gesundheitsdirektion lehnte den Rekurs ab, die Beschwerdeführer zogen ihn ans Verwaltungsgericht weiter. Auch dieses wies die Beschwerde ab.

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«Es braucht eine Kirche, die sagt: „Wir lassen euch bis am Schluss nicht im Stich“.»
Pascal Mösli, Theologe und Supervisor

Die Kirche beschäftigt sich ebenfalls mit Sterbehilfe. So haben kürzlich die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn einen Leitfaden zum Thema des assistieren Suizids veröffentlicht. Dieser Leitfaden wurde auf Wunsch von Pfarrerinnen und Pfarrern erarbeitet und gibt theologische und seelsorgische Antworten zur Thematik «Sterbehilfe». Das SRF Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis interviewte den Theologen und Supervisor Pascal Mösli, welcher wesentlich zur im Leitfaden dokumentierten Haltung beigetragen hat: Sofern sie dies mit ihrem Gewissen und ihrer theologischen Haltung vereinbaren können, dürfen Pfarrerinnen und Pfarrer Sterbewillige in den durch eine Sterbehilfeorganisation herbeigeführten Tod begleiten. Die Kirchgemeinden bieten Kurse an, beispielsweise zum Thema «Gutes Sterben, wie geht das?». Auf die Frage, was er selber hierauf antworten würde, sagt Pascal Mösli: «Ich würde antworten, dass gutes Sterben für mich damit zu tun hat, in Verbindung mit der Natur und mit Menschen zu sein, die mir wichtig sind. Und ich würde auch zurückfragen: „Was ist gutes Sterben für Sie?“ Aus diesem Hin und Her entsteht ein Dialog, der Antworten darauf gibt, was gutes Sterben sein kann.»

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Die Auseinandersetzung mit Sterbehilfe macht auch vor Spitälern nicht Halt. So ist beispielsweise im Luzerner Kantonsspital (Luks) Beihilfe zum Suizid nicht erlaubt, darüber berichtete die «Luzerner Zeitung». Aktuell gab es einen Fall, wo ein Patient im Luks mittels Sterbehilfe aus dem Leben scheiden wollte. Palliativpflege lehnte der Betroffene ab. Alle Bedingungen, um Beihilfe zum Freitod in Anspruch zu nehmen, seien erfüllt gewesen. Doch das Spital liess dies nicht zu. Das stosse bei einem Arzt, der solche Patienten begleitet, auf Unverständnis. Nun wolle der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf für alle Spitäler einheitliche Richtlinien prüfen. Der Leiter Unternehmenskommunikation des Kantonsspitals, Andreas Meyerhans, betont: «Das Luzerner Kantonsspital ist ein Ort, an dem die Heilung und Genesung der Patienten im Zentrum steht. Bei Menschen in der letzten Lebensphase legen wir grossen Wert auf ein würdiges Sterben und eine gute Sterbebegleitung.» Man verfüge über entsprechende Unterstützungs- und Behandlungsmöglichkeiten wie etwa Palliativpflege. Es sei aber nicht möglich, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, weder durch Ärztinnen und Ärzte des Spitals noch durch eine Sterbehilfeorganisation, hält Meyerhans fest. Die Weisung sei durch das interne Ethik-Forum erarbeitet, von der Spitalführung verabschiedet worden und sei für alle Mitarbeiter des Luks verbindlich. Frank Achermann ist Konsiliararzt für eine Sterbehilfeorganisation. Im genannten Fall handelt es sich um einen seiner Patienten. Für die Haltung des Spitals hat Achermann wenig Verständnis: «Ein Spital steht diesbezüglich nicht in der Pflicht, hat auch keinen entsprechenden Leistungsauftrag, das ist richtig. Dafür sind ja eben die Sterbehilfeorganisationen zuständig.»

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Auch die Französin Jacqueline Jencquel (74) weiss genau, wann respektive wie sie sterben will: Im Januar 2020 wolle sie in Saanen im Kanton Bern mit Hilfe einer Schweizer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden, schrieb der «Blick». Die offensive Öffentlichkeitsarbeit, welche Jacqueline Jencquel für ihr Vorhaben betreibt, zeigte umgehend Wirkung: Nebst Schweizer Medien berichteten auch zahlreiche aus dem nahen Ausland über Jencquel’s Vorhaben. Sie habe alles genau geplant: Es gebe ein letztes Familienfest mit ihrem Ehemann und ihren drei Söhnen. Ein letztes Mal wolle sie gemeinsam mit ihnen essen, trinken und reden. Dann wolle sie sterben. Sie habe sich das reiflich überlegt, sagte sie zur Zeitung «Le Temps». Denn für sie sei das Alter nichts anderes als «eine unheilbare Krankheit, die in jedem Fall tödlich ist.» Und mit 76 Jahren könne man nicht mehr wirklich gesund sein. Sie merke das bereits jetzt an ihrem Sexleben, das nicht mehr so gut sei, wie sie es gerne hätte. Dass sie ihre Entscheidung noch hinterfragen werde, denke sie nicht: «Ich habe mein Leben ausgekostet, es in vollen Zügen genossen», erklärt sie. Nun wolle sie sterben, bevor sie das Alter zu spüren bekomme. «Ich will es nicht so weit kommen lassen, dass ich statt Leidenschaft nur noch Mitleid erwecke.» Einer ihrer Söhne, ein Dokumentarfilmer, werde ihre letzte Reise verfilmen. Ihr jüngster Sohn könne hingegen ihren Entscheid nicht verstehen, ihr Ehemann schon.

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Die Zeitung «reformiert» widmete in ihrer Septemberausgabe einen Debattenartikel der Auseinandersetzung «Entscheid über Leben und Tod»: Was, wenn Eltern lebenswichtige Therapien für ihre Kinder ablehnen, oder Jugendliche sich selbst dagegen entscheiden? Solche Einzelfälle nähmen auch am Kinderspital Zürich zu. Auslöser für den Artikel ist der eben angelaufene Kinofilm «The Children Act – Kindswohl». In diesem Film lässt eine Richterin gegen den Willen der Eltern die Trennung derer siamesischer Zwillinge anordnen. So könne wenigstens ein Kind vor dem sicheren Tod bewahrt werden. «Das hier ist ein Gericht der Gesetze und nicht der Moral», bekräftigt die Richterin ihre Entscheidung. Kaum gesagt, bringt ein neuerlicher Fall die Richterin an ihre Grenzen: Ein 17-jähriger leukämieerkrankter Zeuge Jehovas lehnt die lebensnotwendige Bluttransfusion ab. Seine Eltern unterstützen ihn. Mit solchen Fragen ist auch das Kinderspital Zürich konfrontiert. Dessen Kinderschutzgruppe hat in ihrem Jahresbericht 2017 ein Schwerpunkt der Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die eigene Behandlung gewidmet. Auf Anfrage sagte Georg Staubli, Leiter der Kinderschutzgruppe, er gehe von bis zu zehn Fällen im vergangenen Jahr aus, wo Eltern lebenswichtige Therapien ablehnten. Allerdings seien diese nicht nur religiös motiviert, auch der Glauben an Alternativmedizin und Wunderheiler verleite Eltern zu Entscheiden gegen die ärztliche Empfehlung. Während bei kleineren Kindern die Behörden notfalls recht rasch an Stelle der Eltern entscheiden können, werde es bei Jugendlichen kompliziert. Denn eine Altersgrenze wie die Volljährigkeit gebe es für die Urteilsfähigkeit nicht.
palliative zh+sh, cbu