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«Wir hoffen, dass wir in fünf Jahren eine Erfolgsgeschichte schreiben dürfen»

«Wir hoffen, dass wir in fünf Jahren eine Erfolgsgeschichte schreiben dürfen»

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Seit 2016 bietet das Bildungszentrum des UniversitätsSpitals Zürich eine strukturierte Ausbildung in ACP-Beratung an (Foto: UniversitätsSpital Zürich).

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Zu den Autorinnen

Wofür machen Sie keine Pläne?

«Ich habe kein einziges meiner Kinder geplant und glaube auch, Pläne als Eltern für die Kinder zu machen, die sie ganz persönlich betreffen, macht keinen Sinn.»
Dr. med. Tanja Krones
geb. 1969, ist Leitende Ärztin Klinische Ethik und Geschäftsführerin des Klinischen Ethikkomitees des UniversitätsSpitals Zürich.

«Ich mache keine Pläne für Sonnenaufgänge, für das Schliessen von Freundschaften, für die Liebe und das Glück!»
Monika Obrist
geb. 1957, ist Pflegefachfrau HF Palliative Care und hat einen MSc in Organisationsentwicklung. Sie ist Präsidentin von palliative ch und Geschäftsleiterin von palliative zh+sh.

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23. November 2018 / Wissen
«Dr. med. Mabuse», die deutsche Zeitschrift für Gesundheitsberufe, widmet sich in ihrer aktuellen Ausgabe der Advance Care Planning (ACP). Dabei wirft sie unter anderem einen Blick über die Grenze und beleuchtet, wie sich ACP in der Schweiz entwickelt. Verfasst haben den Artikel Monika Obrist und Tanja Krones.
«Neue nationale Rahmenbedingungen haben in der Schweiz dazu geführt, dass sich mehr Menschen für gesundheitliche Vorausplanung interessieren. Zudem konnten in verschiedenen Forschungsprojekten bereits die positiven Auswirkungen von Advance Care Planning (ACP) bestätigt werden», führt der Artikel in die Besonderheiten der Schweiz ein. Denn die Schweiz ist in mancher Hinsicht ein besonderes Land. Vier Landesprachen, einen Ausländeranteil von 25 Prozent und ein dezentral organisiertes Gesundheitswesen. Vieles liegt in der Gemeindeautonomie. Relevante Gesetzgebungen im Bereich Gesundheit sind kantonal geregelt, so dass es 26 Gesundheitssystem gibt. Der Bund hat die Möglichkeit, Rahmen zu setzen. Wichtige Konzepte und Anliegen würden zunehmend national geregelt, doch was wirklich gelebt werde, müsse mit zahlreichen Stakeholdern ausgehandelt werden. Nicht zuletzt auch die Implementierung von ACP. So beschreiben die Autorinnen die wesentlichen Grundlagen in der Schweiz und verweisen als «Initialzündung» auf das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches 2013 in Kraft trat.

Forschungsprojekte

Im Fachartikel gehen Monika Obrist und Tanja Krones vertieft auf bedeutsame Forschungsprojekte ein, wie zum Beispiel der Ende 2012 gestartete Nationale Forschungsschwerpunkt (NFP67). Hierzu zählten auch mehrere Forschungsvorhaben, die sich mit dem Konzept und den Effekten der Gesundheitlichen Vorausplanung beschäftigten – eine davon ist die «MAPS-Studie» (Multiprofessional Advance Care Planning and Shared Decision Making), aus der ein aufbauendes Konzept für den Schweizer Kontext entwickelt und in einer kontrollierten Studie getestet wurde. In einem Anschlussprojekt wurde die Implementierung des Programms in Schweizer Alters- und Pflegeheimen untersucht (Hecht u.a. 2018): «Die Entscheidungskonflikte bezüglich zukünftiger Notfälle waren bei Patienten und ihren Angehörigen, die während des Spitalaufenthaltes ein bis drei ACP-Gespräche durch zuvor qualifizierte Gesundheitsfachpersonen erhalten hatten, hochsignifikant geringer. Die nachbehandelnden Ärzte wussten ebenso wie die Angehörigen besser über die Wünsche ihrer Patienten Bescheid, und die Patienten konnten signifikant häufiger dort sterben, wo sie sich dies gewünscht hatten.»

Aktuelle Situation

Gleichzeitig sei auch in der Gesellschaft das Interesse an den Themen Patientenverfügung, Vorausplanung und Palliative Care gewachsen. Ein Grund dafür sei die bereits 2009 von Bund und Kantonen lancierte Nationale Strategie Palliative Care, sind Krones und Obrist überzeugt. Momentan gebe es in der Schweiz nach ihren Schätzungen gegen hundert Patientenverfügungsformulare, verschiedene elektronische Hinterlegungsmöglichkeiten und Beratungsangebote zur Patientenverfügung. Die Zahl der Menschen, die eine Patientenverfügung haben, sei tatsächlich auch signifikant angestiegen. Studien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zufolge wussten 2009 etwas über die Hälfte der befragten Erwachsenen, was eine Patientenverfügung ist, 6 Prozent hatten eine solche hinterlegt. 2017 sei der Anteil derer, die wussten, was eine Patientenverfügung ist, auf insgesamt 70 Prozent gestiegen, wobei 16 Prozent mittlerweile eine solche hinterlegt hätten. Weiterhin hätten jedoch nur die wenigsten Menschen mit ihrem Arzt oder einer anderen Gesundheitsfachperson über die Patientenverfügung gesprochen.

Eckpunkte im nationalen Rahmenkonzept

Bis vor Kurzem existierte noch kein strukturiertes ACP-Ausbildungs- und Implementierungsprogramm in der Schweiz. Die Dachorganisation palliative ch veröffentlichte im Mai 2018 das vom BAG in Auftrag gegebene Rahmenkonzept zur gesundheitlichen Vorausplanung. Als Empfehlung wurden in diesem Rahmenkonzept sieben Empfehlungen ausgesprochen:
1. Die Fachwelt und Bevölkerung sollen bezüglich des ACP-Konzeptes breit sensibilisiert werden;
2. ACP soll in die Aus-, Fort- und Weiterbildung integriert werden. Hierbei sollte nach Grundfertigkeiten und spezifischen ACP-Fertigkeiten unterschieden werden;
3. verschiedene interprofessionelle ACP-Modelle erscheinen möglich;
4. es sollte eine möglichst einheitliche Dokumentation mindestens regional/kantonal eingeführt werden. Die ärztliche Notfallanordnung sollte national gelten. Die Dokumente sollten in das kommende nationale elektronische Patientendossier (E-Health) integriert werden;
5. der initiale Fokus sollte auf chronisch und schwer kranken Patienten liegen; das Bedürfnis nach gesundheitlicher Vorausplanung wird jedoch auch bei gesunden Menschen anerkannt;
6. eine regionale Koordination wird empfohlen;
7. die Etablierung einer Vergütung der Beratung sollte erfolgen und die Implementierung sollte durch Forschung und Qualitätssicherung begleitet werden.

Nationale Trägerschaft ACP-Swiss

Um die im Rahmenkonzept «Gesundheitliche Vorausplanung» festgehaltenen Empfehlungen schweizweit einheitlich umzusetzen, sei die Errichtung einer Trägerorganisation, in die neben den Interessen von Bund, Kantonen und Versicherern insbesondere auch die Expertise aller interessierten Fach- und Patientenorganisationen eingebracht wird, dringlich. Nur so könne die Qualität und Validität der ACP-Beratungen, die Ausbildung der Beraterinnen und Berater sowie die verwendeten Formulare wirksam geschützt werden, halten die Autorinnen fest. So könne in transparenten Prozessen und in ständiger Kommunikation und Abstimmung mit der «Deutschsprachigen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus Planen» (DiV-BVP) eine Weiterentwicklung gewährleistet werden. Das Interesse sei gross, Gespräche darüber seien bereits im Gange. «Wir hoffen, dass wir in fünf Jahren eine Erfolgsgeschichte schreiben dürfen», sagen Monika Obrist und Tanja Krones.
Zeitschrift für Gesundheitsberufe «Dr. med. Mabuse», Tanja Krones und Monika Obrist / palliative zh+sh, cbu